Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Hessen vom Januar 2023

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1 2 3 4 5

Note staatl. Teil 1. Examen

1 1 1 1 1

Gesamtnote 1. Examen

9,5 1 1 1 1

Gesamtnote 2. Examen

6,98 5,37 9,57 7,41 5,42

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Beleidigung, Nötigung, Strafantrag, Amtsdelikte

Paragraphen: §185 StGB, §240 StGB, §171 StPO, §334 StGB, §332 StGB

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, lässt Meldungen zu, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Die Prüfung orientierte sich zunächst an unserem Fall aus dem Öffentlichen Recht. Dort hatte ein Mann mehrere Mails mit Beschimpfungen an das Jugendamt verschickt. Als erstes wollte der Prüfer wissen, was denn ein Gefährder anschreiben sei, welche Rechtsgrundlage in Betracht kommt und was Sinn und Zweck davon ist. Hier wurde § 11 HSOG genannt. Der Prüfer betonte, dass Strafrecht ja auch Teil des Öffentlichen Rechts sei. Es wurde dann ausgeführt, dass durch das Gefährder Anschreibens der potenzielle Täter von der Tat abgehalten werden soll, in dem ihm vor Augen geführt wird, dass die Polizei ihn bereits auf dem Schirm hat und er daher mit Konsequenzen zu rechnen hat (Abschreckung). Weiter wurde dann § 185 StGB geprüft und der Wortlaut der Mails ausgelegt (u.a. scheinheilige Lügner, elende Jugendamt-Schergen, psychisch Kranke). Dann ging es um die Nötigung und ob das auch in Betracht kommt. Hier wurde die Drohung problematisiert. Es ging dem Prüfer insgesamt darum, dass man den Wortlaut der Mails, also den Sachverhalt, genau unter die jeweilige Norm subsumiert. Dann wurden noch die §§ 77 StGB geprüft und was die Voraussetzungen für einen Strafantrag sind (Berechtigte, Frist, etc.). Auch sollte der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag erklärt werden. Zum Schluss wurde dann nochmal ein Fall zu den Amtsdelikten ausgeteilt. Es ging darum, dass der Gefangene (G) einem JVA-Beamten (J) vor der Durchsuchung der Zelle sein Handy übergibt, so dass es nicht gefunden wird. Dafür wurden J dann durch den Freund von G (F) 500€ übergeben. Die Strafbarkeit von allen Personen sollte geprüft werden. Wer zuerst eine Norm gefunden hatte, sollte anfangen. Es ging mit § 334 StGB und G los. Es sollte auch zu §§ 331 ff. StGB abgegrenzt werden. Insgesamt war die Prüfung gut machbar. Das Niveau war nicht allzu hoch. Man sollte insbesondere materielles Strafrecht nochmal wiederholen.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im Januar 2023. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.