Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Note staatl. Teil 1. Examen |
16 | 9 | 11 | 8 | 7 | 3 |
Gesamtnote 1. Examen |
Prüfungsgespräch:
Wir begannen mit Fragen zur ZPO. Jeder sollte einen Verfahrensgrundsatz im Zivilprozessrecht nennen. Es ging vom Dispositionsgrundsatz (im Unterschied zum Beibringungsgrundsatz), über den Öffentlichkeitsgrundsatz, den Mündlichkeitsgrundsatz und den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 I GG. Jeder sollte diesen Grundsatz normativ anknüpfen und etwas dazu sagen. Das war sehr ausführlich. Mit evtl. Ausnahmen von den jeweiligen Grundsätzen. Dann kamen wir ins materielle Zivilrecht und der Prüfer schilderte einen Fall: „M mietet für 1000 € warm monatlich eine Wohnung bei Vermieter V. Er geriet jedoch in Höhe von 2.600 € in Rückstand, weshalb V ihm außerordentlich fristlos hilfsweise ordentlich kündigte. Als M nicht auszog, erhob V Räumungsklage beim Amtsgericht. Diese Klage wurde dem M auch zugestellt. Unmittelbar darauf zahlte M die 2.600 € an V“ Frage: Hat V gegen M einen Anspruch auf Rückgabe der Wohnung? Wir begannen mit den §§ 549, 543 BGB als Anspruchsgrundlage und prüften diese durch. Bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung nannten wir § 569 III Nr. 2 BGB. Es ging auch um die Systematik des § 569 III Nr. 2 BGB. Ist die Vorschrift z.B. nur für Wohnraummietverhältnisse anwendbar? Es ging dann darum, ob man diese Vorschrift auch analog oder entsprechend auf eine ordentliche Kündigung anwenden könnten. Jeder sollte ein Argument für oder gegen die ein oder andere Ansicht nennen. Alles in allem ein sehr flüssiges, angenehmes Prüfungsgespräch, das fast Spaß gemacht hat.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW im Januar 2023. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.