Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Sachsen-Anhalt vom Oktober 2022

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Es handelte sich um eine StA-Klausur mit 2 unterschiedlichen Tatkomplexen betreffend denselben Beschuldigten. Im ersten Tatkomplex besuchte der Beschuldigte eine Spielbank. Wie vorher in einem Buch gelesen, spielte er dabei dergestalt Roulette, dass er die Jetons so auf den Spieltisch legte, dass nicht genau zu erkennen war, dass er neben zwei geringwertigen Jetons auch einen hohen Jeton gesetzt hatte. Wie in dem Buch geschrieben, nahm er, nachdem seine Farbe nicht gekommen war, die Jetons wieder vom Tisch und steckte sie in seinen Hosentasche. Der Spielleiter merkte dies und forderte zur Herausgabe der Jetons auf. Daraufhin gab der Beschuldigte, wie im Buch beschrieben, Jetons aus seiner anderen Hosentasche heraus, die einen viel geringen Wert hatten. Zunächst blieb das unbemerkt, wegen eines Verdachts rief der Casinoleiter allerdings die Polizei. Diese traf eine halbe Stunde es später ein und stellte den Beschuldigten zur Rede. Daraufhin schlug dieser mit einem Glas auf die Beamten ein und versuchte zu flüchten. Ich habe zunächst § 242 hinsichtlich der Wegnahme der Jetons geprüft und habe dies im Ergebnis auch bejaht (Probleme Gewahrsamsenklave, Zeugungsfähige Sache). Dann bin ich zum Betrug übergegangen und habe auch diesen bejaht (Problem Schaden/Bloße Gefährdung, Dreiecksbetrug). Wichtig war danach aus meiner Sicht die Klärung der Konkurrenzen, ich habe einen Sicherungsbetrug angenommen, der hinter den Diebstahl zurücktritt. Danach habe ich noch einen räuberischen Diebstahl geprüft, diesen aber mangels Betroffen sein auf frischer Tat abgelehnt. Daneben habe ich noch § 223, 224 und § 113, 114 geprüft. Prozessual war nicht viel geboten. Im zweiten Teil ging es darum, dass der Beschuldigte sich eine falsche Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Impfgruppe ausgestellt hatte, um früher geimpft zu werden. Hier sollte nur § 267 StGB geprüft werden, den ich aber abgelehnt habe, da die Bescheinigung zwar inhaltlich falsch war, aber vom dem Beschuldigten selbst ausgestellt worden war (Straflosigkeit der schriftlichen Lüge). Insgesamt dürfte mein Ergebnis den Lösungsvorschlag recht gut getroffen haben, wenn ich meine Benotung zugrunde lege. Ich denke, gerade der erste Teil dürfte bei vielen Schwierigkeiten bereiten haben. Hier galt es, genau zu arbeiten und die einzelnen Handlungen (gerade in Bezug auf den Diebstahl) sauber herauszuarbeiten und strafrechtlich einzuordnen.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2022 im zweiten Staatsexamen in Sachsen-Anhalt. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.