Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Note staatl. Teil 1. Examen |
7,0 |
Gesamtnote 1. Examen |
7,95 |
Gesamtnote 2. Examen |
6,2 |
Prüfungsgespräch:
Als Einstiegsfrage fragte der Prüfer, welcher Buchstabe auf dem Kennzeichen eines Oldtimers (H). Dann fragte er, ab wie vielen Jahren ein KFZ als Oldtimer gilt (30 Jahre) und ob man einen Oldtimer auch haben kann, wenn man nur über ein Fahrzeug verfügt (mind. 2 erforderlich). Sodann fragte er, ob ein Oldtimer steuerrechtliche Vorteile bringt (Ja). Diese Einstiegsfragen waren jedoch nur zusätzlich und führten zu keinem Punktabzug. Er teilte dann folgenden Fall aus: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Oldtimers. Am 09.06.22 brachte der Ehemann der Klägerin dieses Fahrzeug zum Beklagten, der Inhaber einer Autolackiererei ist. Der Ehemann der Klägerin beauftragte den Beklagten, das Fahrzeug zu lackieren und Rostschäden auszubessern. In der Folgezeit entstand Streit über die Qualität der Arbeiten. Die Eigentümerin verlangt klageweise Herausgabe des Fahrzeuges, hierzu ist der Beklagte nur bereit, wenn ihm die bis dahin entstandenen Kosten ersetzt werden. Der Fall wurde anhand des 985 durchgeprüft, wobei er überwiegend als Aufhänger für viele weitergehende Fragen diente. So wurde bspw. bei der Eigentümerstellung der Ehefrau gefragt, was man für den gutgläubigen Erwerb eines KFZ benötige (Zulassungsbescheinigung Teil 2), warum dies so ist (Besitz als Rechtsscheintatbestand) und was 932 schütze und ob es eine vergleichbare Regelung im HGB gäbe (366). Auch wurde bei dem Besitzrecht problematisiert, woraus sich ein solches ergeben kann (z.B. Pfandrecht als Besitzrecht). Wir sollten sodann sämtliche Pfandrechte nennen wie Faustpfandrecht, gesetzliche Pfandrechte (Vermieter, Gastwirt, Unternehmer), Pfändungspfandrecht, Pfandrechte des HGB (zB Schiffsgläubiger, 597). In diesem Zusammenhang wurde dann auch näher auf das Pfändungspfandrecht eingegangen, wie dieses entsteht, welche Rechtsnatur es hat, wer für eine Pfändung zuständig ist und wie sich diese vollzieht, ob das Siegel deutlich angebracht sein muss und welche Auswirkungen sonst bestehen, welche Pfändungsschutzvorschriften es gibt, dass es auch die Möglichkeit eines Pfändungsschutzkontos gibt, u.Ä. Wir sind dann auch noch ins Insolvenzrecht gekommen und sprachen über die Insolvenzanfechtung und über das AnfG. Auch wurden später Personal- und Kreditsicherheiten problematisiert und hierbei auch die Abgrenzung Hypothek/Grundschuld aufgeworfen. Später wurde uns ein zweiter Fall ausgeteilt, bei dem ein Auto in eine Waschstraße gefahren bzw. gezogen wurde und der Halter auf die Bremse drückte, weil er befürchtete, dass die Schranke nicht rechtzeitig hochgehe. Das Fahrzeug rutschte von der Schiene und das dahinter gezogene Fahrzeug wurde beschädigt. Hier wurden auch vertragliche Ansprüche gegen den Waschanlageninhaber geprüft und Ansprüche gegen die bremsende KFZ-Halterin insbesondere aus § 7 StVG (wann liegt ein Betrieb vor?). Der Prüfer fragt sehr breit gefächert die Themen ab. Man sollte sich also weniger mit Detailfragen aufhalten, sondern sich einen breiten Überblick verschaffen. Relevant sind insbesondere Kredit- und Personalsicherheiten, Pfandrechte, ZPO II, zum Teil Insolvenzrecht (z.B., dass aus der InsO weitere Vollstreckungstitel folgen durch die Eintragung in der Insolvenztabelle), Abgrenzung Grundschuld und Hypothek (dort auch Haftungsverband der Hypotheke). Die in den vorherigen Protokollen aufgeführten Fälle sollten zwingend rausgeschrieben und gelernt werden, da er diese Fälle immer wieder gerne benutzt. Daher sollte insbesondere auch das Nachbarrecht gelernt werden (Nachbarrechtlicher Entschädigungsanspruch) und in diesem Zusammenhang auch der Baum-Fall (Wurzel ragt in Nachbargrundstück rein und beschädigt Rohre, Ansprüche?) sowie der Grenzbaum-Fall und wie der BGH die dortigen Eigentumsverhältnisse sieht (vertikal geteiltes Eigentum statt Miteigentum).
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland im Februar 2023. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.