Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Vorlage der Klausur war das Urteil des OVG Koblenz vom 25.4.2017 – 7 A 10737/16. Die Klägerin betreibt einen Autohof, zu dem auch eine Tankstelle gehört. In der nähe befindet sich eine Tank- und Rastanlage. Auf diese Tank- und Rastanlage wird durch Ankündigungstafeln hingewiesen. Darunter befindet sich jeweils ein Zusatzschild, das auf die nächste in Fahrtrichtung gelegene Tankmöglichkeit an der Autobahn verweist. Die Klägerin beantragte eine Änderung der Hinweisbeschilderung an dieser Autobahn. Ihr Autohof müsse als nächste Tankmöglichkeit auf den Schildern ausgewiesen werden, da es die nächste Tankmöglichkeit sei. Nach ihrer Auffassung fehle es an einer Rechtsgrundlage für die Beschilderung. Sie verstoße außerdem gegen die die Richtlinien für die Beschilderung auf Autobahnen und sei irreführend. Bei der vorliegenden Beschilderung handele es sich außerdem um einen nicht gerechtfertigten Eingriff in ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Außerdem würde die Beschilderung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz verstoßen.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2022 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.