Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Brandenburg vom Dezember 2022

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Mandant ist am rechten Rand, kein Parteimitglied, kein Reichsbürger, keine Straftaten, keine Ermittlungsverfahren etc. In 2018 fiel Mdt. M durch Ruhestörung per lautes Rufen auf In 2019 gab er eine eidesstattliche Versicherung ggü. Stadt T ab, nicht mehr zu stören, seitdem hält er sich vor dem Friedhof auf In 2021 fanden sich M und Genosse um 10:45 vor dem Beginn einer Gedenkfeier auf dem Parkplatz ein mit 3 Plakaten. Es erging die Aufforderung, die Plakate zu entfernen. Um 10:55 Uhr erfolgte ein Platzverweis, der befolgt wurde, die Plakate wurden inzwischen zurück gegeben. Dagegen legte er in 2021 Widerspruch ein ohne Reaktion. Beim Volkstrauertag am 13.11.2022 plant die Stadt T. und ein Verein eine Gedenkfeier zum Gedenken an Opfer des Nazi-Terrors für Frieden und Versöhnung. Die Veranstaltung findet in der Friedhofskapelle um 11:15 Uhr statt mit Kranzniederlegung bei einem Mahnmal 150m entfernt. Der Weg dahin führt am Eingang vorbei. Der Friedhof ist mit Gitterzaun umzäunt, die Sicht ist von der Straße beeinträchtigt. Zuständigkeit ist nach § 6 III der Friedhofssatzung die Verwaltung wegen Sondernutzungsrecht, § 3 III der. M und sein Genosse treffen um 10:45 Uhr auf dem Parkplatz ein, stellen Plakate auf. M klemmt Faltblätter auf die geparkten Autos (gegen Ausländerpolitik mit Warnung vor „Überfremdung“). Der Genosse diskutierte mit Passanten in normaler Lautstärke. Das Ordnungsamt forderte auf, die Verteilung der Flugblätter zu unterlassen und den Volkstrauertag nicht für Propaganda zu missbrauchen. Es ordnete die Beschlagnahme an, die beiden widersetzten sich laut. Es erging die Aufforderung, bis 12:30 Uhr mit 300m Abstand den Ort zu verlassen, die befolgt wurde. Der Genosse, der vor dem Eingang ein Plakat hochhält, erfährt eine Beschlagnahme desselben. Inzwischen wurde es ihm jedoch zurück gegeben. § 6 I 1 der Satzung besagt, dass man sich auf dem Friedhof würdig zu verhalten habe und Anordnungen befolgen muss. Gem. § 6 II Nr. 5-7 ist Lärm auf dem Friedhof nicht gestattet, ebenso die Lagerung vom Abfällen und das Verteilen von Druckschriften. Am 12.12.2022 hat der Mandant folgenden Plan: Um 14 Uhr möchte er einen „Marsch zum Rathaus“ durchführen zum Thema „Weitere Migration stoppen“ mit Plakaten bei 50 bis 100 Teilnehmern. Eine Route führt vom Bahnhof über die Neckarbrücke, die Fußgängerzone zu einer 10minütigen Ansprache vor dem Rathaus und zurück. Die zweite mögliche Route führt vom Bahnhof über die Brücke, dann 500m geradeaus auf dem Gehweg Mühlstraße, links in die Fußgängerzone, dann zum Rathaus. Dies wäre 5min länger. Problematisch ist, dass in der Fußgängerzone der Weihnachtsmarkt stattfindet. M begehrt im ersten Sachverhalt die Prüfung gerichtlichen Rechtsschutzes in Bezug auf die Vorfälle 2022. Im zweiten Sachverhalt begehrt er, zu prüfen, ob er den Marsch so durchführen darf und wenn ja wie er anmeldetechnich vorzugehen hat.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2022 im zweiten Staatsexamen in Brandenburg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.