Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Saarland vom Februar 2023

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Der 63 jährige A ist bei der in Trier wohnhaften B als Reinigungskraft beschäftigt. Die B betreibt ein Feinkostrestaurant im dritten Stock in Trier. A ist im Rahmen eines „Mini-Job“ Verhältnisses bei B beschäftigt, mit 6 Wochenstunden und einer Bezahlung von 400 €. Die Aufgaben des A umfassen die Reinigung des Restaurants und eine Kontrolle ob „alles in Ordnung“ sei. In dieser Zeit macht die B die Abrechnung. Nachdem A gegangen ist verlässt auch B den Laden und schließt ab. A war seit 11 Jahren bei der B beschäftigt, ohne jegliche Vorkommnisse. Eines Abends als der A noch etwas in der Stadt essen war stellt er auf dem Heimweg am 06.10.2022 gegen 01:45 Uhr fest, als er an dem Restaurant vorbei kommt, dass ein rotes Licht blinkt und ein schrilles Alarmgeräusch ertönt. A verschafft sich mittels seines Schlüssels zutritt. Innen kann er keinen Gefahren, insbesondere keinen Brand feststellen, der den Alarm begründet haben könnte, dieser setzt sich aber fort. Er findet in der Küche ein Bedienpanel, mit einem Knopf „Alarm aus“. Direkt darunter befindet sich ein roter Knopf mit roter Schrift „Notknopf“, der mit einer Plastikabdeckung gesichert ist. In seiner Aufregung öffnet der A die Abdeckung und drückt den Knopf. Damit betätigt er jedoch die Sprinkleranlage. Durch diese werden die Einrichtung und die anderen Gegenstände in den Räumlichkeiten schwer beschädigt und teilweise zerstört. Zudem entsteht ein schwerer Wasserschaden an den Räumen. Der Sachschaden beläuft sich auf 120.000 €. Außerdem kann das Lokal auf Grund des Wasserschadens und einer notwendigen Renovierung für einige Wochen nicht mehr öffnen. Der Alarm wurde von einer Brandmeldeanlage ausgelöst, die die B hatte einbauen lassen ohne den A davon zu unterrichten. Der Alarm war das Zeichen der Anlage, dass ein Batteriewechsel erforderlich sei. B ist hiervon nicht begeistert und verlangt von A Ersatz der Kosten des Sachschadens. B erwidert, dass dies ja wohl nicht sein könne, er habe nur das Lokal der B schützen wollen. Außerdem sei er sehr enttäuscht von B, dass sie das Geld trotz seiner langen Arbeitszeit für sie verlange. Er habe nicht weitergewusst und deswegen aus Panik und Angst den Knopf gedrückt. Weiterhin könne er die Summe ohnehin niemals aufbringen, da er von B nur einen solchen Hungerlohn erhalte. B entgegnet daraufhin, dass der A sie ja wenigstens hätte anrufen können und nach fragen, bevor er ihr Lokal unter Wasser setzte. Außer dem habe der A doch erst eine Versicherung für privat verursachte Schäden, was auch zutrifft, abgeschlossen (Privathaftpflichtversicherung). Diese könne A doch in Anspruch nehmen.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2023 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.