Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Saarland vom Februar 2023

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Die Klausur hatte eine Revision gegen ein Berufungsurteil zum Gegenstand. Es sollten die Erfolgsaussichten einer etwaigen Revision geprüft und beurteilt werden. Der Mandant/ Angeklagte wurde durch das Berufungsgericht erneut zu einer Haftstrafe verurteilt. Im Rahmen des Verfahren wurde der Mandant für die Vernehmung des Belastungszeugen aus dem Saal verwiesen. Des Weiteren wurde ihm nicht die Möglichkeit geben, Fragen an den Belastungszeugen zu stellen. Der Zeuge war sein Bruder, welcher nach zwischenzeitlicher Versöhnung keine Verurteilung mehr wünschte. Der Mandant war vor Gericht nicht anwaltlich vertreten. Das Gericht informierte den Angeklagten/ Mandanten lediglich über den Inhalt der Aussage. Die Staatsanwaltschaft war gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgericht nicht in Revision gegangen. Das Urteil des Amtsgericht wurde im Rahmen der Hauptverhandlung nicht erneut verlesen. Der Vorsitzende verzichtete auch auf eine entsprechende Zusammenfassung der Urteilsgründe. Der Vorsitzende verlas weitere Urkunden.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2023 im zweiten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.