Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Im Wesentlichen ging es um das Versammlungsrecht; Abtreibungsgegnern, die vor einer entsprechenden Beratungsstelle für schwangere Frauen demonstrieren wollten, wurde eine Auflage nach § 15 I VersG ausgesprochen, nach derer sie die Demonstrationen sowohl zeitlich als auch örtlich verlagern sollen. Die Schwangeren mussten sich bei in der Vergangenheit abgehaltenen Demonstrationen der Abtreibungsgegner einer Art „Spießrutenlauf“ auf dem Gang zu den Räumlichkeiten der Beratungsstelle unterziehen, bei dem sie aktiv angesungen und angeblickt wurden. Begleitet wurde die Demo durch Gesänge, die anschwellten, sobald sich eine Frau der Beratungsstelle näherte. Auch beteten sie und hielten Poster mit der heiligen Jungfrau Maria hoch. ► Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Eingriffe Privater. ► Eingriff in Persönlichkeitsrecht durch Demonstration von Abtreibungsgegnern. ► Abwägung zwischen grundrechtlich geschützten Rechtsgütern. ► Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit. Die Klausur war aus der Perspektive eines RA zu lösen, der die Glaubensgemeinschaft vertreten soll. Diese will sich gegen die Auflagen wehren.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Mai 2023 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.