Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Amtsinhaber bei der Verwaltungsbehörde hat Akte von einem prominenten der zu schnell gefahren verschwinden lassen. Erst Jahre später kam dies durch die Aussage des damaligen Pfarrers zum Vorschein. Es ging um die Strafbarkeit des Amtsträgers. Vor allem war die Verjährungsproblematik zu beachten. Zudem war die Verwertbarkeit der Aussage des Pfarrers zu prüfen. Aufgrund der Aussage kam es zu einer Hausdurchsuchung bei dem Amtsinhaber. Hier wurde ein Tagebuch mit Aufzeichnungen über den Vorfall gefunden, auch hier war die Verwertbarkeit zu prüfen. Insbesondere das Persönlichkeitsrecht vs. Ausführungen zu äußeren Vorgängen waren gefragt. Zudem war ein Problem in Bezug auf den Durchsuchungsbeschluss zu prüfen, da hier nur ungenaue Angaben getätigt wurden. Es war also zu prüfen inwieweit formelle und materielle Voraussetzungen gegeben waren. Es ging um die Strafbarkeiten nach §§258a, 339; 267 ff. StGB. Bei §258a war insbesondere zu prüfen ob eine Ordnungswidrigkeit unter die Norm fällt, was zu verneinen war.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2023 im zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.