Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen im April 2023

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Für die Klausur war kein klassisches Gutachten anzufertigen. Es wurden vielmehr verschiedene Einzelfragen gestellt, die beantwortet werden mussten. Thema der gesamten Klausur war die Verteilung der Verwaltungskompetenzen nach dem Grundgesetz. Die Bundesregierung wollte zur Wahrnehmung ihrer Aufsichtskompetenzen Weisungen an eine Behörde erteilen. Weiterhin wollte sie einen Beamten in die Behörde entsenden. Dieser sollte ein eigenes Büro dort bekommen, also dauerhaft bleiben. Zur Erforschung der Sachlage sollte er weiterhin Einsicht in bestimmte Akten nehmen und den Inhalt an die Bundesregierung weitersenden. Gefragt war nach der materiellen Zulässigkeit dieses Vorgehens. Zudem war danach gefragt auf welchem Wege die Behörde sich gegen dieses Vorgehen zur Wehr setzen kann. In einer der Aufgaben wurde geschildert dass die Bundesregierung im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung direkt Kontakt nach außen mit dem Bürger / Betroffenen aufnahm. Es war also nach dem Zusammenspiel Sachkompetenz Wahrnehmungskompetenz gefragt. Des Weiteren erinnere ich mich daran dass die Sachkompetenz ohne vorige Ankündigung an sich gerissen wurde. Dort sollte wohl auf das Gebot bundesfreundlichen Verhaltens eingegangen werden.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2023 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.