Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
6,05 |
Endnote |
6,05 |
Endnote 1. Examen |
7,18 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: aktuelle Fälle
Prüfungsthemen: Gebührenbescheid der Feuerwehr für den Wechsel eines Reifens; Begründetheit des Gebührenbescheids
Paragraphen: §68 VwGO, § 80 VwGO
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner
Prüfungsgespräch:
Wir haben einen Fall erhalten. Dieser sollte aus anwaltlich überprüft werden. Der Fall bestand aus dem Schreiben der Mandantin, dem Gebührenbescheid und des Abdrucks des § 61 HBKG (Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz). Im Schreiben schilderte die Mandantin, dass sie einen platten Reifen an ihrem Auto hat, auf grader Strecke ohne Gefährdung am Straßenrand stand, dort auf den Pannendienst wartete. Die Feuerwehr fuhr mit 6 Fahrzeugen an ihr vorbei, kamen kurze Zeit später ohne Martinshorn wieder. Die Feuerwehr fragte, ob sie helfen können. Die Mandantin schilderte das Problem und die Feuerwehr half der Mandantin, ohne auf Kosten hinzuweisen. Die Mandantin wollte 50 € für die Hilfe überreichen. Die Feuerwehr wies darauf hin, dass sie einen Gebührenbescheid erhalten wird. Der Gebührenbescheid enthielt einen pauschalen Verweis auf die §§ 1 ff. HBKG, dazu keine Begründung, sondern allenfalls die groben Daten (Name, Straße, Hilfeleistung usw.). Es wurde der gesamte Feuerwehrzug (17 Mann und 6 Fahrzeuge) für 15 Minuten abgerechnet. Dies wurde dann um 25 % aufgrund von Ermessen gekürzt. Die Prüferin wollte zunächst unsere Gedanken zu der ganzen Sache hören. => zu hohe Kosten, wenig Begründung, unbestimmte Ermächtigungsgrundlage usw. Folgend wollte sie von uns nur Ausführungen zur Begründetheit einer Klage hören. Daher begannen wir mit der Sache einer Ermächtigungsgrundlage, dies war einfach, weil der § 61 HBKG abgedruckt war. Es ging weiter mit der formellen Rechtmäßigkeit, dort die Standardthemen, aber es gab keine größeren Probleme. Der Schwerpunkt der Prüfung lag darin, dass wir den § 61 HBKG Wort für Wort und Fall für Fall durchsprachen. Wir sollten argumentieren, was die Voraussetzung meint und ob es einschlägig ist. Man sollte einfach mit dem Handwerkszeug des Juristen die Norm durchprüfen. Erst im § 61 Abs. 3 Nr. 3 HBKG sind wir fündig geworden. Dort diskutierten wir den ersten Halbsatz „die Person, auf deren Verlangen oder in deren Interesse die Leistung erbracht wurde“ und haben erkannt, dass es hierauf gestützt werden kann. Wir sollten uns dann den zweiten Halbsatz ansehen „insbesondere bei Falschalarmen durch …“. Hier war wieder reine Argumentation angebracht, was damit gemeint ist. Schränkt es den ersten Halbsatz 1? Was meint das Wort „insbesondere“ (nicht abschließende Regelbeispiele)? usw. Anschließend sollten wir uns mit den konkreten Gebühren beschäftigen. Die einzelnen Leistungen waren in untypischen, kryptischen Abkürzungen angegeben. Daher konnte eine normale Person nichts damit anfangen. Wir sollten einen Vorschlag für eine angemessene Höhe finden, dort konnte man auf seinen Menschenverstand hören (ich habe 1 Fahrzeug und 2 Feuerwehrmänner gesagt). Abschließend gingen wir kurz auf die gerichtliche Geltendmachung ein. Klage vor dem VerwG, vorher Widerspruch nötig; § 80 V-Antrag, wegen des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Antrag nach § 80 VI VwGO vorher bei der Behörde. Was ist der Prüfungsmaßstab im § 80 V-er Verfahren? Dann war es auch schon vorbei.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im Oktober 2023. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.