Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Saarland im August 2023

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

S kauft in Großsaarweiler ein Grundstück mit einer Villa und einem Pool. Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist dabei das letzte Grundstück in diesem Bereich. S hat zwei Pferde, welche sie Hobbymäßig hält. Sie teilt dem Mitarbeiter des Landrates L mit, dass sie vor hat, für ihre beiden Pferde auf dem von ihr gekauften Grundstück einen größeren Stall zu errichten. L teilt ihr mit, dass sie darin kein Problem sehe, wieso dies nicht zulässig sein sollte. Es handele sich um einen Außenbereich und dort wäre es kein Problem ein solches Vorhaben zu verwirklichen. S hätte dies gerne schriftlich. Sodann erhält S ein paar Wochen später am XX.XX.XX22 eine schriftliche Zusicherung, dass das Vorhaben errichtet werden kann. L ist dabei bewusst, dass S durch den Bescheid einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung habe. Bevor L der S den Bescheid zusandte, hatte er die baurechtlichen Anforderungen geprüft und auch den Nachbarn des angrenzenden Grundstücks Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Jedoch gab es von diesen keine Rückmeldung. Als Rechtsreferendarin R ein Praktikum bei der UBA machte, hatte sie sich die Akte von S angeschaut und hatte Zweifel, ob ein solches Verfahren im Außenbereich überhaupt zulässig ist. Sie erinnerte sich an ihre Baurechtsvorlesung und hatte im Kopf, dass eine Hobby Tierhaltung nur in wenigen Ausnahmefällen für den Außenbereich möglich ist, denn diese würde nicht unter die Landwirtschaft fallen. R gibt L einen Hinweis darauf und L möchte daraufhin seinen Fehler rückgängig machen und möchte die Zusicherung zurücknehmen. Weil er sich für seinen Fehler schämt, hört er die S vorher nicht an, und versendet ihr den Rücknahmebescheid mit der Rechtsbehelfsbelehrung direkt zu ihr nach Hause, welcher dann am 03.XX.2023 bei ihr im Briefkasten landet. S ist zu diesem Zeitpunkt länger nicht zu Hause und entdeckt erst über einen Monat später den Bescheid im Briefkasten und erhebt direkt Widerspruch bei der zuständigen Behörde. Diese lehnt den Widerspruch nicht als unzulässig, sondern als unbegründet ab mit entsprechender Erklärung. S ist empört und eint, dass eine Zusicherung nichts Wert sei, wenn man sie einfach so wieder zurücknimmt. Eine Woche nach Zustellung der Ablehnung ihres Widerspruchs, erhebt ihr Rechtsanwältin Klage beim Saarländischen VG mit dem Antrag auf Aufhebung des Rücknahmebescheids der Zusicherung. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2023 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.