Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Entscheidung (Beschluss) des VG Berlin verfassen. Tenor zu 1 und zu den Kosten verfassen. Nebenentscheidung: zum Rechtsbehelf gegen den Beschluss, Beschwerde gemäß § 146 I, IV VwGO. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Antragstellerin ist eine Lieferantin für Dönerspieße. Diese lagert daher gekühlte Dönerspieße ein, wobei sie stets auf die Einhaltung der Kühlkette achtet. Am 22.08.2023 transportierte diese 20 Paletten Dönerspieße an einen anderen (nicht lebensmittelrechtlich genehmigten) Lagerstandort, welcher von einem Familienmitglied genutzt und durch die entsprechende Behörde allein für Backwaren lebensmittelrechtlich registriert ist. Von diesem streitgegenständlichen Lagerstandort erlangten Mitarbeiter durch eine lebensmittelrechtliche Kontrolle Kenntnis. Es sind im Tiefkühlcontainer 18 Paletten aufgefunden worden, welche bei -18 Grad Celsius die richtige Tiefkühlkerntemperatur aufwiesen. Dagegen sind bei der stichprobenartigen Kontrolle im Tiefkühlraum 121 Dönerspieße aufgefunden worden, welche auf den 20 Europaletten nicht die notwendige Kühltemperatur aufwiesen. Der Antragstellerin ist die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Es erging in der Folge eine mündliche Untersagungsverfügung hinsichtlich der Lagerung der aufgefundenen Dönerspieße. Am 25.08.2023 erfolgte ein Telefonat zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner. Zudem ging bei der Behörde die eidesstattliche Versicherung der Lagerleiterin des eigentlichen Lagerstandorts ein. Die Behörde erließ am 28.08.2023 einen Bescheid, welcher der Antragstellerin am 29.08.2023 zugestellt worden ist. Dieser enthielt die folgenden Regelungen: Untersagung der Lagerung, Bestätigung von § 37 II VwVfG und die Erweiterung der Untersagung bzw. Vernichtung weiterer angebundener Dönerspieße am zweiten (neuen) Lagerstandort. Insbesondere ist das Verbot des Inverkehrbringens und des Nachweises der ordnungsgemäßen Vernichtung der 121 Dönerspieße angeordnet worden. Dagegen erhob die Antragstellerin Widerspruch. Mit ihrem Eilantrag vom 01.09.2023 verfolgt sie ihr Begehren weiter.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2023 im zweiten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.