Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW im August 2023

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

S, die Hobbyreiterin ist, möchte auf einem Grundstück im Außenbereich der 5000-Einwohner-Gemeinde G im Kreis K einen Pferdestall nur zu Hobbyzwecken errichten. Das Grundstück ist unbebaut und die angrenzenden Grundstücke auch. Der Pferdestall wird im Außenbereich gebaut. Der Landrat L äußerte sich mündlich, dass dies erlaubt sein könnte. S bittet um schriftliche Bestätigung. Nach Zustimmung der G erlässt L am 05.02.22 einen Bescheid, in dem er die spätere Erteilung der Baugenehmigung zusichert. Der Bescheid wird S am 07.02.22 zugestellt. Ca. 1 Jahr später kommt L zu dem Schluss, dass das Vorhaben im Außenbereich unzulässig ist. Daraufhin wird ein Rücknahmebescheid erlassen mit Rechtsbehelfsbelehrung. (Genaue Formulierung kann ich nicht wiedergeben, es war jedenfalls zu prüfen, ob die fehlerhaft war.) Bescheid wird am 02.02.23 mit Postzustellungsurkunde im Briefkasten gelegt. S war auf Urlaubsreise. Am 21.03.23 erhebt sie Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht. Nach Klageerhebung, überlegt L, dass S nicht angehört wurde. Sie schickt ein Schreiben an S, nach dem sie sich zur Sache äußern kann. S schickt ein Schreiben zurück, in dem sie sich zur Sache äußert. L sendet einen zweiten Rücknahmebescheid an S. Hat die Klage der S Erfolg? Zu prüfen war § 48 VwVfG NRW, sowie die relevanten baurechtlichen Vorschriften. In der Zulässigkeit gab es auch noch ein Problem mit der Frist.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2023 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.