Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
5,9 |
Endnote |
6,2 |
Endnote 1. Examen |
8,2 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: aktuelle Fälle
Prüfungsthemen: Aktuelle Rechtsprechung Verwaltungsprozess Videoaufnahme Scientologie Subventionen Grundrechte
Paragraphen: §102 VwGO, §3 GG
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hart am Fall
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer begann die Prüfung mit der Frage, ob wir denn die aktuelle Rechtsprechung beziehungsweise aktuelle rechtliche Diskussionen verfolgt hätten. Jeder von uns nannte aktuelle Rechtsprechung. Zu sein Bedauern nannte keiner das Urteil, auf das er hinaus wollte, was ihn bereits ärgerlich stimmte. Schließlich sagte er uns, worauf er hinauswollte. Und zwar hatte es einige Monate vorher einen Gesetzesentwurf „zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“ gegeben. Seine verwaltungsprozessuale Frage lautet sodann wie folgt: Sind Videoaufnahmen im Verwaltungsprozess zulässig. Nach einiger Überlegung kamen wir zu § 102a VwGO zu sprechen, der eine Videokonferenz im Verwaltungsprozess zulässt. Er erzählte uns, dass er als Richter zuletzt eine Verhandlung mit einem Rechtsanwalt hatte, der sich zu jenem Zeitpunkt im Urlaub befand. Vermutlich daher kam von ihm auch die konkrete Frage. Sodann stellte er uns einen Fall den wir lösen sollte. Die Stadt München habe eine Satzung erlassen, die beinhalte, dass all jene die sich ein so genanntes Pedelec kaufen, um zur Arbeit zu fahren mit 25% bezuschusst werden. Ziel der Satzung sei es Immissionen einzusparen. Ein Scientology Anhänger will diese 25% Vergünstigung durch die Stadt in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Antragstellung müssen Antragsteller allerdings auf der Internetseite bestätigen, dass sie keine Scientology Mitglieder sind. Der Antragsteller fühlt sich diskriminiert und will nichtsdestotrotz seine Vergünstigung erhalten. In der Richtlinie der Stadt München ist indessen nichts davon geregelt, dass Scientology Mitglieder keinen Anspruch auf die Subventionen haben.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern im Januar 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.