Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächnisprotokoll:
Teil 1: Ehefrau spritzt ihrem vermeintlich sterbewilligen Mann, welcher seit längerer Zeit bettlägerig ist und oftmals einen Sterbewunsch geäußert hat, eine Überdosis seines Insulins was er nimmt weil er Diabetiker ist. Ehemann hat sich nie selbst Insulin gespritzt und will deshalb, dass die Frau auch den ‚Todesschuss‘ übernimmt. Er hat am Tag, an dem die Frau es spritzt, die Worte genutzt ‚Heute ziehen wir es durch‘. Die Frau hat zudem von Rechtsprechung über Sterbehilfe mitbekommen und handelt in der Annahme, ihr Verhalten sei rechtmäßig. Sie spritzt die Überdosis und der Mann stirbt.
Teil 2: O hebt Geld an einem Bankautomaten ab. Sie steckt die Karte rein und tippt den Pin ein. Danach sieht T dies, verwickelt sie in ein Gespräch und gibt heimlich einen Auszahlungsbetrag ein. Danach nimmt er das Geld mit.
Teil 3: T will einen wertvollen Ring seiner Schwester entwenden. Dazu tritt er ihre Kellertür ein und nimmt den Ring aus dem Nachttisch. Er hatte ein Pfefferspray in der Jackentasche welches er auch gegen Menschen verwendet hätte wenn er auf Widerstand gestoßen wäre. Tiere hat die Schwester nicht. StPO Zusatzfrage: Schwester wird zu der Tat des T befragt. Sie wird nach § 55 StPO belehrt. Danach belastet sie ihren Bruder. P hört zu und schreibt mit, vergisst aber, die Schwester nach. § 52 StPO zu belehren. Wegen der Aussage kommt es zur Durchsuchung und Sicherstellung. Im Hauptverfahren macht die Schwester aus Mitleid von ihm Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch. Frage: Kann das Gericht das Protokoll der Aussage verwerten sowie den Ring, der nur aufgrund der Aussage gefunden wurde?
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2023 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.