Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
9 |
Endnote |
9 |
Zur Sache:
Prüfungsthemen: Versammlungsrecht, Verwaltungsrecht
Paragraphen: §15 VersG
Prüfungsgespräch: Intensivbefragung Einzelner, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar
Prüfungsgespräch:
Der Prüfer begann mit einem Fall. Vor dem Haus einer als rechtsextrem bekannten Studentenverbindung verläuft eine Straße. Auf dieser Straße plant eine linke Gruppierung eine Gegendemonstration gegen die Studentenverbindung mit 12 Leuten stattfinden zu lassen. Gefragt war zunächst, ob dies zulässig ist. Geprüft wurde zunächst, ob es sich bei der Demonstration um eine Versammlung handelte. Anschließend sollte untersucht werden, ob die Versammlung auf eine andere Straße verlegt werden kann, welche nicht am Haus der Studentenverbindung vorbeiführe. Dazu wurde zunächst geprüft, ob das Versammlungsrecht einschlägig ist oder ob nach allgemeinem Ordnungsrecht vorgegangen werden kann. Hier wurde die Polizeifestigkeit der Versammlung angesprochen und dies aus der besonderen Bedeutung für die Demokratie hergeleitet. Anschließend wurde über die maßgebliche Anzahl von Personen für eine Versammlung und die genaue Definition einer Versammlung gesprochen. Weiterhin ging es um Auflagen nach dem VersG nach § 15 VersG. Dazu wurde gefragt, ob es sich bei der Auflage um eine Nebenbestimmung im Sinne von § 36 VwVfG handelt. Außerdem sollte der Gefahrenbegriff des Versammlungsrechts erläutert werden. Ebenfalls ging es um den Störer Begriff. Hier sollte zunächst der Verhaltensstörer genannt und definiert werden. Anschließend wurde über die Figur des sogenannten Zweckveranlassers gesprochen und diskutiert, warum dieser im Versammlungsrecht nicht zulässig sein könnte. Anschließend wurde auch der Nichtstörer angesprochen und diskutiert unter welchen Voraussetzungen ein Einschreiten gegen diesen möglich ist.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hamburg vom März 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.