Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen im Oktober 2023

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Der 45- jährige K ist Schäfer und kein Jäger. Etwa Dreiviertel seiner Einnahmen erzielt er durch den Verkauf von Fleisch. In der Nähe seiner Weide hat sich ein Wolfsrudel angesiedelt. Dieses hat bereits zuvor einige Tiere, unteranderem ein Pony und mehrere Schafe in umliegenden Gebieten gerissen (=getötet). Der K, der nun um seine Existenzgrundlage bangt, stellt bei der zuständigen Stadt S einen Antrag auf Ausstellung eines Waffenscheins zur Führung einer Flinte sowie einen Antrag auf Eintragung des Rechts zum Erwerb und Besitz einer Flinte sowie der erforderlichen Munition in die Waffenbesitzkarte. Zur Begründung trägt K vor, dass er anders als durch den Einsatz einer Schutzwaffe seine Tiere nicht schützen könne. Die Ausgleichsmaßnahmen des Landes (Entschädigung bei Rissen und Zuschüsse für Schutzmaßnahmen) reichten nicht aus. Auch ein Verfahren auf Wertersatz sei zu zeitintensiv und erfolglos. Die Stadt holt auf den Antrag des K eine Stellungnahme der Naturschutzbehörde ein, die in dieser § 45 a Abs. 2 BNatSchG ablehnt. Der Wolf sei sowohl unionsrechtlich als auch nach BNatSchG unter Schutz. Der K habe sein Bedarf nicht ausreichend deutlich gemacht. Ein Wolf könne auch durch Ruhe, Hupen oder Abblendlicht verjagt werden. Die Stadt lehnt darauf hin den Antrag des K ab. Hat eine Klage des K Aussicht auf Erfolg?

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2023 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.