Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Hessen vom April 2024

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

11

Endnote

11,5

Zur Sache:

Prüfungsstoff: aktuelle Fälle

Prüfungsthemen: Grundrechte Versammlungsrecht

Paragraphen: §112 GG

Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reinefolge ein, lässt Meldungen zu, Intensivbefragung Einzelner, hart am Fall, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Die Prüfung wurde in zwei Teile gegliedert. Zunächst schilderte uns die Prüferin, dass in Irland aktuell überlegt wird, ob man Alkoholhersteller verpflichtet, einen Warnhinweis auf ihre Flaschen zu drucken, dass Alkohol gefährdend sei. Nun würde im Bundestag ähnliches überlegt. Die Prüferin stellte nun die Frage, ob bzw. sowas in Deutschland geht. Dabei ging es ihr ganz grob um die Gesetzgebungskompetenz der Länder und des Bundes. Es musste rudimentär zwischen ausdrücklicher und konkurrierender Kompetenz unterschieden werden. Die genaue Kompetenz musste nicht bestimmt werden. Anschließend wollte sie wissen, welche Qualität dieses Gesetz noch aufweisen müsse. Dabei wollte sie hören, dass es im Einklang mit der Verfassung, insbesondere mit den Grundrechten ist und damit im Kern verhältnismäßig. Dabei kam es ihr auf die Terminologie der Verhältnismäßigkeit an. Im Anschluss wurden die Grundrechte gesucht, die bei der Verpflichtung zum Warnhinweis betroffen sein könnten. Dabei sollte zwischen den Unternehmen als Grundrechtsträger und den Konsumenten als Träger differenziert werden. Nun begann die Prüfung der Grundrechte und es wurde der Schutzbereich kurz dargestellt und dann ging es über den Eingriff in die Verhältnismäßigkeit. Hier wurde nur Art. 12 der Unternehmen und Art. 2 I der Konsumenten geprüft. Der Prüferin kam es nicht auf spezielles Wissen, sondern auf gute Argumentation an. Im Anschluss wurde noch kurz ein Fall zum Versammlungsrecht gestellt. Wobei es darum ging, dass eine Passantin zufällig an einer Versammlung vorbeilief und von der Polizei kontrolliert wurde. Dabei wollte die Prüferin wissen, ob man sich auf das HSOG oder das HessVersG berufen kann und das Stichwort der Polizeifestigkeit des Versammlungsgesetzes hören.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen vom April 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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