Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
5 |
Endnote |
8,3 |
Endnote 1. Examen |
4,5 |
Zur Sache:
Prüfungsthemen: PZPO: Zulässigkeit und Verfahrensablauf einer Klage, Rechtsmittel gegen Streitwerts Beschluss BGB: Mängelgewährleistungsrecht
Paragraphen: §433 BGB, §12 ZPO, §78 ZPO
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner
Prüfungsgespräch:
Zunächst wurde ein Fall diktiert, an dem die Prüfung stattfand. Fall: Der K aus München verklagt den B aus Nürnberg auf Zahlung eines Restkaufpreises in Höhe von 1.000 EUR für ein gebrauchtes Auto. Insgesamt beträgt der Kaufpreis 10.000 EUR. Der B hat vor der Klage schon 9.000 EUR an den K gezahlt. Das Auto wurde übereignet und ist im Besitz des B. In der Klageerwiderung des B führt dieser aus, dass er nicht zahlen will. Eher will er das Auto wieder loswerden. Bei der Besichtigung war das Auto verdreckt. Es war so stark verdreckt, dass er den Kratzer bei der Besichtigung nicht sehen konnte und K habe ihm den Kratzer verschwiegen. Ein Foto des Kratzers wird als Anlage beigefügt. Das Gericht schickt K eine Kopie des Schriftsatzes. Es folgt keine weitere Stellungnahme durch den K. Prüfung: Zunächst wurde die Gerichtszuständigkeit besprochen. Es wurde nach örtlicher und sachlicher Zuständigkeit gefragt. Diese wurde ausführlich und intensiv geprüft. Dabei wurde auf die Abgrenzung des Leistungsorts und Zahlungsorts eingegangen, ob sich hier nicht doch eine örtliche Zuständigkeit in München ergeben könnte. Im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit wurde auf die verschiedenen Arten der Streitwertgegenstände eingegangen. Und auf die Frage, ob nicht der Gesamtpreis von 10.000 EUR für die sachliche Zuständigkeit herangezogen werden müsste. Im Anschluss fragte Herr Bauer, wann das Gericht einen Streitwertbeschluss erlässt und ob bzw. welches Rechtsmittel gegen einen Streitwertbeschluss statthaft wäre. Hier waren die Antworten für Herrn Bauer nicht zufriedenstellend, sodass wir hier etwas verharrten und er dann selbst löste. Weiterhin fragte er, wie denn nun das weitere Vorgehen des Gerichts bei Klageeingang sei. Also hier vorliegend die Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens, da ja B einen Schriftsatz eingereicht hatte. Auch wartete er auf die Antwort, dass das Gericht den Eingang des Gerichtskostenvorschusses prüfe und erst dann eine Zustellung der Klage erfolge. Im Anschluss fragte er nach der Postulationspflicht und ob eine vorliegend gegeben sei, oder ob sich die Parteien selbst vertreten können und wo es geregelt sei. Im Anschluss gingen wir in die Prüfung, ob die Klage schlüssig sei. Da B in seinem Vortrag den Vortrag des K nicht bestritt, war die Klage schlüssig. Und die Frage war nun, was dann B vorträgt. B macht Einwendungen geltend. Im Anschluss wurde auch etwas ausführlich gefragt, was denn die Aussage des B mit „will das Auto loswerden“ gemeint ist und was es bedeuten kann. Also könnte ein Rücktritt erklärt worden sein. Erst jetzt wollte Herr Bauer konkret auf das Mängelgewährleistungsrecht eingehen. Dabei wurde intensiv gefragt, ob ein Mangel vorliege und welche Art von Mangel. Im Anschluss wurden nochmal ganz kurz die Voraussetzungen für einen Rücktritt im Mängelgewährleistungsrecht geprüft und abgelehnt, da die Prüfung vorbei war. Viel Erfolg bei der Prüfung!
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Bayern vom April 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.