Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Teil 1: Der alleinstehende Vater V geht mit seiner kleinen Tochter T an Halloween Süßigkeiten sammeln. Die T hat eine starke Allergie gegen Erdnüsse. Der Vater V prüft immer sorgfältig und gewissenhaft, ob die Süßigkeiten, die die Tochter erhält, möglicherweise Erdnüsse enthalten. V hat der Tochter auch beigebracht, dass T stets danach fragen solle, ob die betreffende Süßigkeit auch Erdnüsse enthält. T kann noch nicht lesen. V trifft einen Freund F und unterhält sich mit diesem. Dadurch verliert er die Tochter kurz aus den Augen, die nun alleine auf die Jagd nach Süßigkeiten geht. Sie geht zunächst zu einer Nachbarin, weißt sie auf die Allergie hin und die Nachbarin gibt ihr erdnussfreie Süßigkeiten. Anschließend geht die T zu Nachbar N und weist auch diesen vorbildlich auf die Erdnussallergie hin. Nachbar N ist dies jedoch gleichgültig, er über übergibt der Tochter Süßigkeiten ohne nach den Inhaltsstoffen zu schauen. Aus der Inhaltsliste auf der Rückseite wäre mit leichtem Blick erkennbar gewesen, dass der Riegel Erdnüsse enthält. Die Tochter verzehrt die Süßigkeiten sogleich und erleidet eine schwere allergische Reaktion, woraufhin sie ins Krankenhaus muss. Die T muss eine Nacht zur Beobachtung im Krankenhaus bleiben und hat Schmerzen und Atemnot. Fallfrage: Prüfen Sie die Ansprüche der Tochter T gegen den Vater V sowie gegen den Nachbarn N, auf die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung muss nicht eingegangen werden.
Teil 2: Die T erholt sich glücklicherweise schnell von dem Vorfall an Halloween. Die Oma O möchte bereits jetzt schon ihrer kleinen Enkelin T das Grundstück mit dem darauf stehenden Haus vermachen, um Steuern zu sparen. Der verwitwete Vater V der T wird von O bevollmächtigt. Der Vater V geht zusammen mit der Tochter T zum Notar und erklärt dort die Auflassung als auch den Kaufvertrag, sowohl im Namen der O als auch im Namen der T. Fallfrage: Ist die Tochter wirksam Eigentümerin des Grundstücks geworden?
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2024 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.