Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Der Kläger und die Beklagte waren in einen Autounfall auf einem Parkplatz verwickelt. Die Beklagte stand mit ihrem Pkw bereits in der Parklücke. Der Kläger fuhr den Parkplatz entlang, sah den freien Parkplatz auf der rechten Seite der Beklagten und wollte dort einparken. Dabei befand sich das Auto der Beklagten auf seiner linken Seite. Als der Kläger in die Parklücke fuhr, kam es zu einer Kollision des vorderen Teils seines Autos mit der offenen Beifahrertür des Autos der Klägerin. Die Parteien streiten nunmehr darum, wer den Unfall zu verschulden hat. Der Kläger behauptet, die Beifahrertür sei unvermittelt und sehr schnell aufgegangen, sodass er trotz seiner Schrittgeschwindigkeit die Kollision nicht mehr hat vermeiden können. Die Beklagte behauptet dagegen, dass der Kläger zu schnell in die Parklücke abgebogen ist und die Tür schon die ganze Zeit weit offen und gut sichtbar war. Hätte der Kläger Schrittgeschwindigkeit eingehalten, dann hätte er die Tür rechtzeitig gesehen. Es waren diverse Beweiswürdigungen vorzunehmen und eine Abwägung der Verursachungsbeiträge anzustellen.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2024 im zweiten Staatsexamen in Hamburg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.