Prüfungsthemen: Zivilrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
9 |
Endnote |
9 |
Endnote 1. Examen |
10 |
Zur Sache:
Prüfungsthemen: Vertragsrecht
Paragraphen: §305 BGB
Prüfungsgespräch: lässt Meldungen zu, verfolgt Zwischenthemen
Prüfungsgespräch:
Zu Anfang der Prüfung teilte der Prüfer uns einen Vertragsentwurf aus und erklärte uns wir seien in der Position eines Rechtsberaters der Stadt Fulda. Das städtische Museum Fulda wollte einen Vertrag mit einem eingetragenen Verein der Gegenwartskunst abschließen. Der Verein wolle in dem Museum Merch-Artikel auf eigenen Namen und für eigene Rechnung durch das Museum verkaufen lassen. Wir sollten uns den Vertrag ansehen und dann wesentliche Prinzipien der Vertragsgestaltung nennen. Da diese Frage uns alle sehr unvorbereitet traf, schwenkte er schnell um und fragte uns offen, was uns denn an dem Vertrag und den enthaltenen Paragrafen auffallen würde. Es fiel auf, dass eine Präambel fehle. Dann wurde auf die Vertretungsverhältnisse des Vereines und auf dessen Rechtsfähigkeit eingegangen. Wir sollten juristische Personen definieren und wie solche des Privatrechts entstehen würden. Anschließend wollte er dann wissen wie die Stadt und das Museum vertreten wird und was juristische Personen des öffentlichen Rechts sind und wie diese entstehen. Anschließend kamen wir auf den Abschnitt des Vertrages, bei dem das Museum als Vertreter für den Verein agieren sollte und kamen darauf, dass es notwendig sei, diese Vertretung nach außen offenkundig zu machen. Anschließend kamen wir dann ins Handelsrecht und sollten prüfen, ob ein Kommissionsverhältnis nach § 383 HGB vorliege oder ein Provisionsgeschäft nach § 84 HGB. Dann kamen wir wieder darauf, ob die §§ 305 ff. BGB hier Anwendung finden und sollten einen AGB-Prüfung durchführen. Innerhalb dessen sollten wir erklären, welche Art Vertrag hier überhaupt vorliege: ein typengemischter Vertrag aus Auftrag und Leihe Insgesamt war das alles sehr stressig und verwirrend und durcheinander. Einfach nur damit man mal zu Wort kommt, musste man so schnell wie möglich einfach irgendwas sagen, ansonsten kam man nicht dran. Selbst als der Vorsitzende darauf hinwies, dass mindestens eine Kollegin so gut wie gar nicht dran kam, änderte der Prüfer seine Prüfweise nicht. Das war wirklich eine sehr schlimme Prüfung!
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen vom Mai 2024. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.