Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Bremen vom Februar 2024

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

Die Klausur war aufgeteilt in zwei Aufgaben. Ausgangsfall: Die A— GmbH kauft Grundstücke und bebaut diese. Diese kauft ein Grundstück, vertreten durch den Prokuristen P, dessen Prokura allerdings nicht im Handelsregister eingetragen wurde. Dieser Prokurist beauftragt einen Architekten neben der Planung des neuen Hauses auch damit die Überwachung der Bebauung zu übernehmen. Zeitgleich beauftragt der Prokurist einen Handwerker, der damit beauftragt wird, das Dach zu bauen und dabei eine bestimmte Holzart zu verwenden. Mit diesem wird eine „ohne-Rechnung-Abrede“ getroffen. Davon wusste allerdings der Architekt nichts. Der Handwerker bestellt nun allerdings eine falsche Art von Holz und baut das Dach entsprechend mit dem falschen Material. Der Fehler wäre problemlos von dem Architekten erkennbar gewesen, wenn er das Material begutachtet hätte. Das Dach wird vom Käufer abgenommen. Zwei Wochen später fällt diesem aber der Mangel auf. Der Käufer will Nachbesserung und setzt beiden eine Frist. Beide verweigern. Nach Ablauf der Frist lässt der Käufer den Mangel von einem anderen beheben. Frage 1: kann der Käufer von dem Architekten oder der GmbH Schadensersatz verlangen? Fallfortsetzung: Der Handwerker hat ein Telefonat mit dem Prokuristen aufgezeichnet, welcher zwischenzeitlich verstorben ist. Dieses möchte er im Prozess als Beweis einbringen, um die ohne Rechnung Abrede mit dem Prokuristen P zu beweisen und einer eventuellen Haftung zu entgehen. Frage 2: Ist das Telefonat als Beweismittel zulässig?

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2024 im ersten Staatsexamen in Bremen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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