Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW im März 2024

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Revisionsklausur. Materiell-rechtliche Schwerpunkt (z.B. 316a StGB). Nur wenige revisionsrechtliche Probleme, die gut mit dem Kommentar zu lösen waren. Außerdem konnten noch die §§ 253, 255 StGB angeprüft werden, wobei eine Vermögensverfügung oder Weggabe wohl abzulehnen war. Ebenfalls war § 239a StGB problematisch, bei dem die stabile Bemächtigungslage zu prüfen war (abzulehnen?). Außerdem war § 315b StGB anzurufen. Dabei konnte das klassische Problem des verkehrsfeindlichen Inneneingriffs problematisiert werden, welcher die Pervertierung voraussetzt. Revisionsrechtlich war § 338 Nr. 6 StPO zu prüfen. Es ging um einen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz nach § 169 GVG. Dieser war abzulehnen, da eine elektronische Anzeige an dem Eingang ausreicht und keine weitere direkt vor dem Saalvorausgesetzt wird. Ebenso wurde die Verwertbarkeit der Videoüberwachung thematisiert, da ein öffentlicher Raum gefilmt wurde. Hier könnte ggf. ein Grundrechtseingriff thematisiert werden. Fraglich, ob dies aber zu einem BVV führt.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2024 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.