Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Die Klausur handelte von einem Organstreitverfahren einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten, die sich gegen eine Änderung der GO-BT wenden wollten. Sie hatten argumentiert, die GO-BT würde sie in ihren Abgeordnetenrechten verletzen. Zu prüfen war daher die Erfolgsaussicht eines Organstreiterfahrens. Zum einen war schon die Antragsart streitig, denn man musste vom Normenkontrollverfahren abgrenzen, welches deshalb nicht einschlägig war, weil es sich bei der GO-BT um kein Gesetz handelt. Daneben war wichtig in der Klausur zu erkennen, dass es sich bei der GO-BT um nicht justiziables Binnenrecht des Bundestages handelte, sodass Prüfungsmaßstab insofern allein die Handlung des Bundestags gegenüber den Abgeordneten war, was allein am GG gemessen werden durfte. Außerdem meine ich mich zu erinnern, dass die Antragsbefugnis ebenfalls problematisch war, da es sich um eine Gruppe von Abgeordneten unterhalb der Fraktionsschwelle handelte. Ich weiß aber noch, dass jedenfalls die Klage des einzelnen Abgeordneten unter Berufung auf Art. 38 GG auf jeden Fall zulässig war.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2024 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.