Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Anwaltsklausur in der Revision: materiell rechtlich ging es um eine Theatergruppe, die ein Stück aufführt und dazu ein Meerschweinchen auf der Bühne an den Hinterfüßen aufgehangen (bis es quietscht) und anschließend mit einem Metzgerbeil geköpft. Die Angeklagte hatte sich darüber aufgeregt und verschiedene Behörden eingeschaltet, die aber alle nicht einschreiten. Die Theatergruppe hat daraufhin die Aufführungen ausgesetzt. Intern gab es aber eine Privataufführung, was die Angeklagte erfahren hat (Polizei glaub es ihr aber nicht und schreitet auch nicht ein. Daraufhin bricht sie in das Gewächshaus des Hauptdarstellers mit Eisenstange ein (Tür wird dabei beschädigt). Das Meerschweinchen steckt sie in eine Katzentransportbox und nimmt ihn mit. Eine Polizistin außer Dienst (war privat feiern) hat sie dabei beobachtet. Sie stellt die Angeklagte unter Vorzeigen ihres Dienstausweises und belehrt sie und fordert zur Identität Feststellung auf. Angeklagte weigert sich, Polizistin packt sie am Arm, A wehrt sich. prozessual: Fristenproblem wegen Zustellung an Anwalt, der das Mandat gekündigt hatte; Befangenheit (Richterin Fan der Theatergruppe); Unterbrechungsfrist evtl. nicht eingehalten.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2023 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.