Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Es sollte im Rahmen einer Revision geprüft werden, ob diese Aussicht auf Erfolg hat. Der Revisionsführer wurde in der vorigen Instanz verurteilt. Er soll zum einen in die Wohnung seiner Freundin eingebrochen sein und ihr persönliches Ding weggenommen haben. Und zum anderen soll er seiner Oma unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geld entwendet haben. Die Zulässigkeit der Revision war grundsätzlich nicht so umfangreich. Im Rahmen der Begründetheit der Revision waren zum einen der Betrug und zum anderen Diebstahl und Wohnungseinbruchsdiebstahl zu prüfen. Der Angeklagte kam mit einem Schlüssel in die Wohnung seiner Freundin und entwendete unter anderem ein Bild und dann noch eigene Habseligkeiten. Fraglich war hier, ob es sich um einen Wohnungseinbruchsdiebstahl handeln konnte und ob der Angeklagte überhaupt fremden Gewahrsam brach. M.E. war deshalb auch noch an eine Unterschlagung zu denken. Bezüglich des Betruges seiner Oma gegenüber war fraglich, ob er Angeklagte unter Vorspiegelung falscher Tatsachen handelte.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2024 im zweiten Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.