Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Es handelte sich um eine Verfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, wobei die Zulässigkeit nicht zu prüfen war. Beschwerdeführer war eine männliche Person, die ein Werbeunternehmen führt. Dieser erhielt zwei Beseitigungsverfügungen seitens der Behörde wegen zweier Werbeplakate. Auf dem ersten Plakat wurde eine leicht bekleidete Frau zu sehen, die mit einem Möbelstück posierte. Das zweite Plakat stellte dieselbe Frau und einen leicht bekleideten Mann dar. Rechtsgrundlage für die Untersagungen war eine Norm aus dem Baugesetzbuch und aus der Bauordnung eines Bundeslandes. Nach Auffassung der Behörde seien die Plakate diskriminierend gegenüber Frauen. Die Darstellungen würden in der Öffentlichkeit ein veraltetes Frauenbild fördern. Der Beschwerdeführer berief sich auf seine Meinungsfreiheit (Artikel 5 I GG) sowie auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 I GG und nach Art. 3 III GG. Der Mann behauptete, dass seine Meinungsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt werde. Weiterhin werde er etwa gegenüber Printmedien benachteiligt.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2024 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.