Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
K und B sind Geschwister Klägerin hat Vollstreckungsbescheid gegen Beklagten erwirkt über ca. 29k € Beklagter legt Einspruch ein. Anspruch aus Darlehen. Darlehensvertrag zwischen B und der Mutter der Parteien über 100k aus 2013. Monatliche Rate 500€ Mutter wird später von der K gepflegt. Mutter hat Testament gemacht; 50% Erlass der Schulden aus dem Darlehen. Mutter widerruft Testament in neuem Testament. B zahlt seit 2017 nur noch 150€ monatlich. Sei so abgesprochen; Zeugin sagt gegenteiliges aus. Mutter tritt an K die noch offene Fdg. aus dem Darlehen ab, um die Mehrausgaben der Pflege abzudecken und der Überschuss sollte gespendet werden. K will 2023 die offenen 29k aus dem Darlehen haben. B weißt dies zurück. K erwirkt den VB. Streit an LG verwiesen. Parteien tragen viel vor. B: – Abtretung sei sittenwidrig – K habe die Hilfsbedürftigkeit ausgenutzt und die Mutter dazu gedrängt – er erklärt die Anfechtung des Darlehensvertrag (da habe ich noch mit 2032 argumentiert) – Widerruf des Testaments sei nicht in der richtigen Form erfolgt und damit nichtig. – das erste Testament, in dem die schuld teilweise erlassen wurde, habe auch schon Wirkung zu Lebzeiten entfalten sollen ( Testament war abgedruckt, musste also auch gewürdigt werden, war aber nicht der fall. Eindeutig erst nach dem Tod) B macht dann noch widerklagend einen Herausgabeanspruch auf einen Familienring geltend, der ihm von der Mutter schon 2010 geschenkt worden ist. Darauf antwortet K: – B habe ihr den Ring geschenkt – die gesetzliche Vermutung wirke zur ihren Gunsten Verliehen an die K (Herausgabe nach 604 war ausgeschlossen, habe die 17. Seite leider sehr spät gesehen/beachtet. Kurz vor mdl. Verhandlung gibt K den Ring an B heraus. In mdl. VH erklärt B die Erledigung der Widerklage. K widerspricht. Beweisaufnahme: Eine Zeugin, Pflegerin der Mutter, die bei dem Gespräch, wo die monatliche Rate auf 150€ herabgesetzt worden sei, dabei.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juli 2024 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.