Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Die Klausur war gut machbar. Es handelte sich um eine typische Sachenrechtsklausur aus Urteilsperspektive. Das Kaiserskript kann ich an dieser Stelle nur sehr empfehlen. Lesenswert waren insbesondere folgende Artikel: Schulden möchte niemand erben, ein Erbe kann man deshalb ausschlagen. Doch was, wenn sich später herausstellt, dass es statt Schulden viel Geld zu erben gab? Das OLG Zweibrücken entschied nun: Für eine Anfechtung ist relevant, warum man irrt. Anzeige Bei der Ausschlagung einer Erbschaft sollte man aufpassen: Ein rechtlich beachtlicher Irrtum, weswegen man die Ausschlagung nachträglich anfechten kann, liegt nur vor, wenn man über die Zusammensetzung des Nachlasses irrt. Wer nur über den Wert des Erbes irrt, also zum Beispiel glaubt, dass es nur Schulden zu erben gebe, kann die Ausschlagung eines Nachlasses nicht nachträglich anfechten. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken klargestellt (Beschl. v. 14.08.2024, Az. 8 W 102/23). Die Erblasserin in diesem Fall war im stolzen Alter von 106 Jahren verstorben, ein Testament hinterließ sie nicht. Sie hatte zuletzt in einem Seniorenheim gelebt. Die Kosten zahlte die Kriegsopferfürsorgestelle, wobei die Leistungen als Darlehen gewährt wurden und durch eine Grundschuld am Haus der Frau abgesichert wurden. Die Frau überlebte ihren Ehemann, ihre beiden Kinder und auch ein Enkelkind. Weitere Enkel- und Urenkelkinder waren nunmehr die gesetzlichen Erben. Viel Erfolg!
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2024 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.