Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW im Oktober 2024

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Es ging um den hinreichenden Tatverdacht gegen einen Beschuldigten (B). Erster Tatkomplex: B geht mit Rucksack in Edeka, dort nimmt er Bierdose und Sauerkraut und packt es ein (Wert ca. 3,50 insgesamt). Dabei wird er von Detektiv A beobachtet über die Überwachungskamera (A kann nur sehen, dass B was nimmt aber nicht genau was) über Funk gibt er Detektiv C die Info, dass B was genommen hat. C wartet am Eingang auf B und fängt diesen ab, um ihn an Flucht zu hindern. B rennt auf C zu, sticht ihm mit dem Finger in das linke Auge, prallt an C ab und fällt zu Boden. Dabei fällt der Rucksack hin. Die in der Zwischenzeit herbeigerufene Polizei kommt nun an. B sagt dann nach Belehrung ich will nichts sagen, aber ich wollte, dass C mich nie wieder sehen kann, dann stimmt er der Durchsuchung des Rucksacks zu, dort finden sich die Waren die werden an Edeka zurück gegeben. Arzt des C stellt in Gutachten fest, dass niemals Gefahr bestand, dass tatsächlich nie wieder sehen kann, Auge war nur gerötet TK 2: Einige Tage später ist B auf einer Party und trink, er fährt Auto und sieht auf der Straßenseite einen Bekannten, der ihn mal mit einer Machete bedroht hat. Er ist unachtsam und fährt dem Geschädigten G aufs Auto, Schaden in Höhe von 3.500,00 Euro. Polizei kommt, dann gegen den Willen des B Blutentnahme 1,25 Stunden später, Wert 1,13 %, Blut wird aber von Arzthelfer entnommen aber von Arzt ausgewertet Dann Schreiben des Anwalts, dass Durchsuchung rechtswidrig, weil der B verletzt war. Diebstahl nein, weil nur geringe Sachen und außerdem zurückgegeben. Blutentnahme sei RW, weil von Amtshelfer entnommen auch kein Haftgrund, B zwar keinen Job aber Familiär verbunden und hat auch keinen Reisepass kann die BRD ohnehin nicht verlassen. B wird sich in HV nicht einlassen.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2024 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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