Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Saarland vom August 2024

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Beschlussklausur, einstweiliger Rechtsschutz, Baurecht, Drittschutz; Antragsteller ist geschäftsfähig, wird aber durch Sohn betreut (Betreuerausweis in Akte); Der Sohn wendet sich an das VG und will gegen ein Vorhaben der Nachbarn (Eheleute) des Vaters vorgehen. Diese planen den Bau von vier Mehrfamilienhäusern mit je 8 Wohnparteien (dreigeschossig, Höhe bis zu 9,90m). Ein Antrag auf Baugenehmigung wurde gestellt, inzwischen aber wieder zurückgenommen, ein neuer soll gestellt werden. Den Bauherren wurde bereits eine Teilbaugenehmigung (gleichzeitig Vorbescheid) erteilt, der zur Rodung und Ausgrabung der Fläche berechtigt. Diese Arbeiten wurden dann auch vorgenommen, zwischenzeitlich allerdings wieder eingestellt, da noch Aspekte geprüft werden sollten. Der Antragsteller behauptet Beschädigungen an seiner Garage (Risse konnten nicht festgestellt werden= und möchte gegen das Vorhaben und die Teilbaugenehmigung vorgehen. Er hat bereits in der Sache Widerspruch eingelegt, welcher als unbegründet zurückgewiesen wurde. Eine Klage in der Hauptsache hat er ordnungsgemäß eingelegt. Am selben Tag stellt er wörtlich folgenden Antrag: (1) Dass sein Widerspruch endlich Wirkung zeitigt, (2) Einstellung der Arbeiten. Die Sache wurde einer Einzelrichterin übertragen, welche Richterin auf Probe ist, aber bereit über ein Jahr als Richterin tätig ist. Die Bauherren wurden beigeladen und erklärten, dass sie mit der vorgenannten Übertragung nicht einverstanden seien, da es sich nur um eine Richterin auf Probe handele, welche die Beigeladene bereits in der Schule in Sozialkunde unterrichtet habe. Der Antragsteller moniert, dass er vor Erteilung der Teilbaugenehmigung nicht angehört worden sei und erst durch Zufall (den Beginn der Rodungsarbeiten) hiervon erfahren habe. Dies verletzte ihn in seinen Rechten. Das Vorhaben füge ich zudem nicht in die nähere Umgebung, Verstoße gegen das Gebot der Rücksichtnahme und habe eine erdrückende Wirkung (wie die Gegend tatsächlich ausgestaltet ist, ergibt sich aus der Akte nicht, es handelt sich um Behauptungen). Der Antragsteller regt eine Beweisaufnahme an, um sich die Umstände vor Ort anzusehen. Der Antragsteller lehnt dies ab (nur präsente Beweismittel). Weiterhin würde im Rahmen der Teilbaugenehmigung nur die Zulässigkeit des Vorhabens geprüft, es handele sich um ein reines Wohngebiet, die Erbauung von Wohnhäusern sei dort zulässig. Eine Verletzung einer drittschützenden Norm sei nicht anzunehmen. Die Entscheidung des Gerichts war zu fertigen.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2024 im zweiten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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