Prüfungsthemen: Strafrecht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
6,0 |
Endnote |
7,51 |
Endnote 1. Examen |
5,98 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest
Prüfungsthemen: Revision, Sitzungspolizei, Beleidigung
Paragraphen: §185 StGB, §341 StPO, §176 GVG
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein, lässt Meldungen zu, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar
Prüfungsgespräch:
Wir stiegen in die Prüfung ein mit einem Fall mit einem Reichsbürger, der aktuell im Landgericht verhandelt und über den zum Prüfungszeitpunkt in der Saarbrücker Zeitung berichtet wurde. Die Prüferin fragte, ob wir das mitbekommen hatten und was so los gewesen sei. Eine Kandidatin erklärte, dass der Reichsbürger wiederholt die Sitzung mit Ausrufen, Ausführungen zur Deutschland GmbH und dem Kaiserreich und Beschimpfungen unterbrach. Wir sollten dann überlegen, welche Probleme sich in Verhandlungen mit Reichsbürgern stellen und wie man als Vorsitzender darauf reagieren kann. Wir kamen dann zu §§ 176, 177 GVG, der Sitzungspolizei und möglichen Maßnahmen. Das stellte die Überleitung zu einem Fall dar, der ausgeteilt wurde. Ein Angeklagter wurde in der Hauptverhandlung während der Aussage der Nebenklage ausgeschlossen. Sein Verteidiger unterbrach nach der Aussage, redete mit seinem Mandanten, erklärte sie haben keine weiteren Fragen und die Verhandlung ging weiter. Die Nebenklage wurde unter Abwesenheit des Angeklagten entlassen. Der Angeklagte wurde verurteilt. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft fragt sich im Nachhinein, ob das überhaupt in Ordnung war und überlegt sich gegen das Urteil vorzugehen. Damit kamen wir zu den Rechtsmitteln und sprachen zunächst allgemein über Berufung, Revision und Beschwerde. Wir gingen dann die Revision sehr schematisch der Reihe nach durch. Dabei blieben wir zunächst am Fall, es wurden aber an den entsprechenden Stellen auch immer allgemeine Fragen gestellt. Unter anderem sollten wir erörtern, ob auch der Sitzungsvertreter der StA Revision einlegen kann oder nur der Dezernent. An dieser Stelle gingen wir auf den allgemeinen Aufbau und die Organisation der Staatsanwaltschaft ein. Nach diesem Fall las die Prüferin einen weiteren Fall vor, diesmal eher im materiellen Recht. Ein Teilnehmer einer Demonstration trug einen Turnbeutel mit der Aufschrift ACAB „all cats are beautiful“ und Bildern von Katzen an sich. Ein Polizist, an dem er vorbei ging, erklärte, dies sei eine Beleidigung und er wollte Strafanzeige stellen. Der Verdächtige kommt nun als Mandant in unsere Kanzlei und fragt nach dem weiteren Vorgehen. Es wurde besprochen, wie der Ablauf in einer Kanzlei ist mit Vollmacht, Akten anlegen, bei Polizei anrufen etc. Die Beleidigung wurde schematisch durchgeprüft. Jeder konnte seine Meinung vertreten, ob eine Beleidigung anzunehmen war oder nicht.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland vom Februar 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.