Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Bayern im Juni 2024

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

1. Hausfriedensbruch: Es wird ein Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB durch unerlaubtes Betreten der Mieträume des Vermieters thematisiert. Aufgrund unklarer Tatzeiten könnte es Probleme mit der Frist für den Strafantrag geben, was zu einer Teileinstellung des Verfahrens führen könnte.
2. Unbefugtes Öffnen eines Fahrzeugs: Der Vermieter wird beschuldigt, ein vor der Wohnung geparktes Auto der Mieterin, ohne deren Einverständnis mit einem Signalverstärker geöffnet zu haben. Dies geschah mit der Absicht, Druck auf die Mieterin auszuüben, um sie zum Auszug zu bewegen, trotz einer unwirksamen Kündigung. Hier wird die Möglichkeit eines besonders schweren Diebstahls sowie einer versuchten Erpressung geprüft. 3. Zuparken und Drohung: Der Vermieter soll das Auto der Mieterin zugeparkt und unter verbaler Drohung einen Haustürschlüssel gefordert haben. Es wird die rechtliche Einordnung als Erpressung oder Nötigung diskutiert, wobei auch die Frage der Beweisbarkeit und der Auswirkungen einer möglichen Alkoholisierung des Beschuldigten während der polizeilichen Vernehmung angesprochen wird. Insgesamt wird die rechtliche Situation und die Beweisführung in diesen Fällen detailliert analysiert, wobei verschiedene rechtliche Aspekte und mögliche Verteidigungsstrategien betrachtet werden.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2024 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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