Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Die Klausur war eine Urteilsklausur in Form einer Verpflichtungsklage. Hauptthemen waren überblicksartig: – Abgrenzung von Baugebieten nach der BauNVO – Abgrenzung § 34 Abs. 1 BauGB und § 34 Abs. 2 BauGB, „Einfügen“ – Bestandsschutz – gebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch – fehlerhafter Satzungsbeschluss (Bebauungsplan) vor über 20 Jahren Die Klägerin wandte sich gegen eine versagte Baugenehmigung (wg. Nutzungsänderung). Sie war Eigentümerin eines Grundstücks im Gewerbegebiet (so im Bebauungsplan ausgewiesen). Dort hatte sie auch ein Haus, in dem Angestellte wohnten; dies war vor langer Zeit so genehmigt worden (Thema Bestandsschutz). Den Betrieb stellte die Klägerin von sich aus ein und wollte das Haus in Wohnbebauung umfunktionieren, was ihr mit Verweis auf das Gewerbegebiet versagt wurde. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan war fehlerhaft, daher richtete sich die Zulässigkeit nach § 34 (Abs. 2) BauGB. Die Art des Baugebiets und das Gebiet musste abgegrenzt werden zu Nachbargebieten (Felder, Fluss, Straße). Die Klägerin machte einen gebietsübergreifenden Gebietserhaltungsanspruch als Argument geltend (da das Nachbargebiet Wohnbebauung war).
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2024 im zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.