Prüfungsthemen: Öffentliches Recht
Vorpunkte der Kandidaten
Kandidat |
1 |
Endpunkte |
5,0 |
Endnote |
6,0 |
Zur Sache:
Prüfungsstoff: protokollfest
Prüfungsthemen: Windkraftanlagen, Baurecht
Paragraphen: §29 BauGB, §35 BauGB, §74 GG, §1 BlmSchG
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort-Diskussion, verfolgt Zwischenthemen, Hart am Fall
Prüfungsgespräch:
Die Prüferin fing damit an, dass der Bund das Klimaschutzgesetz erlassen hat. Dann fragte sie uns, ob der Bund ein solches Gesetz überhaupt erlassen konnte. Hier stiegen wir dann damit ein und erläuterten zunächst die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung. Nun fragte die Prüferin zunächst danach, wieso ein Klimaschutzgesetz überhaupt erlassen wurde und was die tatsächlichen Folgen des Klimawandels sind. Wir kamen auf die Folgen von CO2 zu sprechen. Danach galt es nun eine passende Nummer im Art.74 GG zu finden. Wir sprachen verschiedene Nummern an, bis wir dann zu Nummer 24 gelangen, auf welche sie auch tatsächlich hinauswollte. Wir waren etwas überfragt, mit ihren Fragen, was der Klimawandel denn nun eigentlich genau für Folgen hat. Nachdem wir nun die konkurrierende Gesetzgebung bejaht haben, fügte sie hinzu, dass das Land NRW bereits 4 Jahre (wie viele Jahre genau weiß ich nicht mehr) zuvor ein Klimaschutzgesetz erlassen hat. Wir haben nun besprochen, was das für Auswirkungen hat und kamen auf Art.31 GG, welcher besagt, dass Bundesrecht Landesrecht bricht. Wir stellten dann fest, dass das hier jedoch nicht der Fall ist, da Art.31 GG nur einschlägig ist, wenn die Gesetze sich widersprechen. Nun kamen wir nach etwa der Hälfte der Prüfung zu unserem Fall: A will drei Windkraftanlagen in der Nähe der Autobahn aufstellen. Braucht er hierfür eine Baugenehmigung? Wir besprachen nun zunächst wonach sich die Baugenehmigung richtet und definierten die Begriffe „Innen-“ und „Außenbereich“. Nun ging es darum festzustellen, ob es sich bei den drei 200m hohen Windrädern um ein privilegiertes Vorhaben i.S.d. §35 BauGB handelt oder um ein sonstiges Vorhaben. Hierbei besprachen wir noch das Thema Abwägung. Zum Ende wandelte die Prüferin den Fall dahingehend ab, dass A nun nicht mehr drei Windräder, sondern zehn Hektar seines Landes mit einer Solaranlage ausstatten wollte. Wichtig war hierbei, dass die Solaranlage 1km von der Fahrbahn der Autobahn entfernt war. Wir stellten nun fest das kein. privilegiertes Vorhaben vorlag. Die Prüferin fragte nun was wir dem A für ein Projekt empfehlen würde und was er tun könnte, wenn ihm die Solaranlage nicht genehmigt werden würde. Hierbei wäre die Verpflichtungsklage statthaft. Wir kamen jedoch nicht mehr dazu zu prüfen, ob diese auch zulässig und begründet wäre, da die Zeit vorbei war.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern vom Februar 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.