Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Hessen vom April 2024

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

Erstmal ging es um einen Motorradfahrer, der bewusst viel zu schnell fuhr aber jedoch bewusst fahrlässig einen Beinaheunfall verursachte. Im Bearbeitervermerk wurde dann auf zwei Vorschriften der StVO hingewiesen: man sollte problematisieren, ob der Täter auf dem Motorrad, der eine Rote Ampel überfuhr, demjenigen, der auf dieser Kreuzung nun eine grüne Ampel hatte, die Vorfahrt nahm. Am Zielort angekommen fand eine Schlägerei zwischen seiner und einer rivalisierenden Bande statt. Eine Bandenmitglied hat einem Gegner das Sehvermögen durch die Körperverletzung verursacht, einem anderen jedoch keinen Schaden, der unter §226 fällt. Ich bin mir nicht mehr sicher, ob derjenige, der zuvor, um rechtzeitig zur Schlägerei zu kommen, seine Bandenmitglieder nur angefeuert hatte oder auch aktiv an der Schlägerei teilnahm. Im Bearbeitervermerk waren sehr viele Normen ausgeschlossen. Ich kann mich nicht mehr an alle erinnern. Jedenfalls war §315d sowie die §§211 ff. StGB ausgeschlossen. StPO kam nicht dran.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2024 im ersten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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