Prüfungsgespräch:
Die Prüferin begann die Prüfung, damit, dass sie einen Fall schilderte. Sie schilderte folgenden Fall: Eine Frau ist mit ihrem Mann seit über 50 Jahren verheiratet. Der Mann stirbt und auch bei der Frau schreitet das alter immer weiter voran. Die Frau kann viele Sachen und Tätigkeiten nicht mehr selbst erledigen. So kann sie nicht mehr einkaufen gehen oder Autofahren. Die Frau nimmt daher Kontakt zu einem Verein auf und wird Mitglied. Es kommen 2 Mitarbeiter des Vereines vorbei und reden mit der Frau. Die Frau hat die Absicht ihr Leben mittels Medikamente zu beenden. Die Frau informiert ihre beiden Töchter über ihr vorhaben. Eine Tochter ist dafür eine dagegen. An dem Tag als die Frau ihr Leben beenden möchte, ruft eine Tochter die Polizei, die den Vorgang abbricht. Die Staatsanwaltschaft leitet gegen die Mitarbeiter des Vereins ein Ermittlungsverfahren ein und der stellvertretende Richter erlässt einen Eröffnungsbeschluss. Hier wurde dann gefragt, warum der eigentliche Richter die Hände über dem Kopf zusammenschlägt. Die Prüferin wollte auf die Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB nach einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2020 hinaus. Dies war, dann der Aufhänger für die Prüfung einer Verfassungsbeschwerde. Es wurde gefragt welche Grundrechte hier betroffen sind und wie sich die Frau gegen das Vorgehen wehren könne. Gleiches wurde auch für den Verein gefragt. Besonders wichtig war hier die Verhältnismäßigkeit Danach wurde noch gefragt welche anderen weniger einschneidende Maßnahmen zum Schutze des Lebens möglich wären. Danach war die Zeit auch vorbei. Viel Erfolg
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung im Saarland vom Februar 2025. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.