Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen im Oktober 2024

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Themenschwerpunkt: VwGO, GR, JuSchG Rapperin R ist beim in Österreich lebenden U (Produzent) unter Vertrag. R ist alleinige Urheberin und Sängerin, U hat alle Nutzungsrechte. Absatzmarkt ist Deutschland. Das zust. BMin hat die neue CD der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien vorgelegt. Das PjM setzt das Album der R auf Index und sendet zwei Schreiben: eins an R und das andere an U, beide gerichtet an Adresse des U. Im Gremium des PjM war auch der Ex-Ehemann (E) der R anwesend und hat an der Entscheidung mitgewirkt. Die Entscheidung fiel mit 12 Ja-Stimmen zu 0 NEIN-Stimmen für die Indizierung des Albums. Aufgabe: Prüfung einer Klage der vor dem zuständigen deutschen VG. Ausgeschlossen von der Prüfung: Art. 5 I und Art. 12 GG, StGB und sekundäres Unionsrecht. Von der Verfassungsmäßigkeit des § 18 JuSchG ist auszugehen. A. Zulässigkeit – VRW (+) gem. § 25 I JuSchG – Anfechtungsklage der R gem. § 42 I 1 Fall 1 VwGO; VA = Aufnahme in Liste (feststellender VA) B. Begründetheit – EGL : § 18 JuSchG – 1. Form RM. : (PB) Stellungnahme nach § 21 VII JuSchG ? heilbar und unbeachtlich nach § 46 VwVfG – Ausschluss des E? – 2. Mat RM: Voraussetzungen des § 18 JuSchG zu prüfen

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2024 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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