Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Orginal-Mitschrift aus dem Zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Sachsen vom Mai 2015. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.
Prüfungsgespräch:
Es kamen zwei Fälle dran:
Beide hatten aktuellen Bezug, standen zur Debatte bzw. wurden neu in Sachsen entschieden.
- Fall: Der Ältestenrat beschließt nunmehr die Stadtversammlung per Email Einladung vorzunehmen. Ist das möglich? Nein! Sowohl formell als auch materiell nicht. Zum einen kann nicht der Ältestenrat solch eine Beschluss machen, sondern nur er Gemeinderat und außerdem müssen die Unterlagen nicht nur anhängig sein, sondern eingefügt werden, also in Papierform vorliegen. 39, 36 Abs. 3 SächsGemO.
- Fall: Es kommen Ideen auf die Kosten der Polizei die durch die Anreise von gewalttätigen Hooligans entstehen nunmehr nicht mehr dem Steuerzahler sondern der DFL oder den Gewalttätigen Hooligans aufzuerlegen.. Welche möglichen AGl gibt es? SächsPolG und SächsVwKG möglich Alles rund um dieses Thema diskutieren…evtl. VersG? Nein weil schon keine Versammlung vorliegt.
Mehr kam nicht dran! Mehr kann man dazu nicht sagen. Macht Euch kein Kopf. Es ist alles zu schaffen!
Viel Glück
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