Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Hamburg Oktober 2015

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Orginal-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hamburg vom Oktober 2015. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4
Vorpunkte 9,67 12 10,6 7,2
Aktenvortrag 14 13 12 10
Zivilrecht 16 13 12 11
Strafrecht 13 14 14 11
Öffentliches Recht 10 15 12 9
Endpunkte 10,58 12,44 11,08 7,96
Endnote 11,59 13 13 9

Zur Sache:

Prüfungsstoff:  protokollfest

Prüfungsthemen: Begriff des wesentlichen Bestandteils, gesetzlicher Eigentumserwerb nach den §§ 946 ff. BGB, Herausgabeansprüche, EBV, Umfang der Naturalrestitution

Paragraphen:  §951 BGB, §94 BGB, §990 BGB, §950 BGB

Prüfungsgespräch:  Frage-Antwort, lässt Meldungen zu, verfolgt Zwischenthemen, Fragestellung klar

 

Prüfungsgespräch:

Das Prüfungsgespräch ruhte auf folgendem Fall:

A erwirbt bei einem großen schwedischen Möbelhändler Küchenmobiliar. Die einzelnen Küchenmöbel können modulartig zur einer Einbauküche zusammengesetzt werden (erworben werden einzelne Ober- und Unterschränke, die Arbeitsplatte etc.). Vor seiner Wohnung findet A keinen Parkplatz. Er entlädt, im Halteverbot stehend, zunächst die einzelnen Kartons aus seinem Wagen. Die Kartons lehnt er gegen die Hauswand. Dann steigt er in seinen Wagen und macht sich auf die Suche nach einem Parkplatz. B, Mieter im Nebenhaus, kommt des Weges und erkennt die unbeaufsichtigt gelassenen Kartons als Gelegenheit, seine eigene Küche neu herzurichten. Er nimmt alle Kartons an sich und verbringt sie in seine Wohnung. Dort baut er die „Küche“ ein. Hierzu schneidet er die Arbeitsplatte zurecht, dübelt die Schränke in die Wand und verschraubt sie miteinander. Aus Gründen erfährt A von Bs Handwerkerei und fragt nach seinen Ansprüchen gegen B/den Eigentümer der Wohnung.

Zunächst drehte sich das Gespräch um die Frage, wer Eigentümer der „Küche“ sei. Dabei kurzer Ausflug in die §§ 93, 94 BGB. Kein Eigentumserwerb gemäß § 946 BGB (str.). Längere Diskussion um § 950 BGB. Dann Übergang zu Herausgabeansprüchen. §§ 985, 861, 1007 BGB kurz angerissen. § 823 BGB mit Diskussion Sperrwirkung EBV (hier eher abstraktes Rechtsgespräch). Zuletzt die Frage nach dem Umfang der Naturalrestitution und Rolle von § 951 I 2 BGB. Bereicherungsrecht (m.E. ursprüngliches Ziel der Prüfung) mangels Zeit nur angerissen.

Der Prüfer vertieft das Prüfungsgespräch offenbar zu Punkten, zu deren Thematisierung die Antwort des Prüflings anstößt. Bei uns deutlich im Rahmen der §§ 861 ff. BGB zu spüren.

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