Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen September 2015

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Orginal-Mitschrift aus dem Ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Niedersachsen vom September 2015. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Öffentliches Recht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3 4 5
Vorpunkte 8 5 5 7 4
Zivilrecht 12 4 5 4 9
Strafrecht 11 7 6 8 10
Öffentliches Recht 12 5 7 6 10
Endpunkte 9,3 4 5 5 7
Endnote 9,3 5 6 6 8,3

Zur Sache:

Prüfungsstoff:

Prüfungsthemen: 80. 80a, 123 VWGO

Paragraphen: §80 VwGO, §123 VwGO, §35 VwVG

Prüfungsgespräch: hält Reihenfolge ein, Intensivbefragung Einzelner

 

Prüfungsgespräch:

Es ging im ersten Fall um Rockerkleidung auf der Kirmes und ob es einstweiligen Rechtsschutzes bedarf. Wir mussten diesen abgrenzen und uns Gedanken dazu machen. Des Weiteren mussten wir VAe, Allgemeinverfügungen, Verordnungen usw. abgrenzen. Er verlangt, dass man die allgemeinen Sachen beherrscht. Wir mussten verschiedene Anspruchsgrundlagen uns überlegen und dabei diese auch genau zuordnen können, warum wir welche wählen und was der Unterschied zwischen den einzelnen Anspruchsgrundlagen ist. Wir haben sehr ausführlich die Zulässigkeit geprüft und mussten die einstweiligen Rechtsschutzmöglichkeiten abgrenzen. Er verlangt dort sehr fundiertes Wissen. Es erfolgte auch eine Abgrenzung zwischen VAe und Allgemeinverfügungen und so weiter. Er möchte wirklich, dass man das Verwaltungsrecht verstanden hat.

Im zweiten Fall ging es um einen Nachbarn, der seine Hecke auf den Gehweg ranken ließ. Wir sollten nachbarschützende Normen auffinden und diese abgrenzen. Auch hier wollte er eine genaue Zulässigkeitsprüfung hören. Bei den drittschützenden Normen mussten wir sehr genau abgrenzen, ob diese aus dem BauGB, Straßenrecht, Immissionsschutzrecht stammen. Ungenauigkeiten waren dort nicht gern zu sehen. Der Prüfer nimmt dann jemand anderes dran, wenn er merkt, dass man nicht von alleine draufkommt. Allerdings zeichnet sich dies deutlich in der Notenvergabe wieder. Er wollte die Abgrenzung von Gemeingebrauch und Sondernutzung und gesteigertem Gemeingebraucht. Auch wollte er wissen, welche Funktion das Straßenrecht hat.

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