Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Hessen vom Juli 2015

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juli 2015 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Beklagter ist selbstständiger Maler; hat zwei Transporter und ein Auto, das er hauptsächlich privat nutzt, aber in Notfällen auch zum Transport von Farbe einsetzt. Kläger hat auf Zeitungsinserat dieses Auto gekauft, das mit Xenonscheinwerfern ausgestattetet ist (war so in Anzeige angegeben); später muss der Kläger feststellen, dass das Auto so nicht zugelassen werden kann. Im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen. Kläger ist der Ansicht, der Ausschluss sei unwirksam

– weil der Beklagte Unternehmer ist (s.o.)

– weil er in der Anzeige eine Garantie für die Zulassungsfähigkeit übernommen hat

– weil er hätte wissen müssen, dass das Auto so nicht zugelassen werden kann

Kläger will jetzt vom Beklagten die Kosten einer noch nicht durchgeführten Nachrüstung mit Düsen, die benötigt werden, um das Auto zuzulassen.

Außerdem hat Beklagter vom Kläger dessen Autoradio gekauft, aber trotz Mahnung noch nicht bezahlt. Kläger klagt Kaufpreis ein; am Tag der Zustellung der Klage beim Beklagten geht das Geld auf dem Konto des Klägers ein. Kläger nimmt daraufhin die Klage per Schriftsatz teilweise zurück.

Anzufertigen waren Urteil und Streitwertbeschluss.

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