Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen vom Juli 2015

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juli 2015 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

A betreibt in der niedersächsischen Stadt S eine Anlage zur Entsorgung gefährlicher Abfälle. Eines Nachts entsteht ein Brand der Anlage. Die Feuerwehr braucht zwei Tage zum Löschen. Die Feuerwehr fängt den Löschschaum auf lagert ihn in Containern auf dem Grundstück des B.

Die zuständige Landesbehörde erlässt im Juli eine Ordnungsverfügung auf Grundlage des KrwrG gegen A, indem er verpflichtet wird, das Löschwasser zu entsorgen. Eine Anhörung könne unterbleiben, weil der Sachverhalt klar sei. A sei Abfallerzeuger im Sinne des Gesetzes. Zwar könne B als Abfallbesezitzer angesehen werden, doch seine Inanspruchnahme wäre ungerecht. Er sei auch finanziell nicht potent genug.

A ist empört und erhebt Klage vor dem Verwaltungsgericht. Darin rügt er die unterbliebene Anhörung, genauso wie die Auswahl des Verantwortlichen. Es könne auch der B oder die Feuerwehr herangezogen werden. Letztere habe das Löschwasser ja auch verursacht. Gehen Sie in einem Gutachten auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen ein, notfalls mittels eines Hilfsgutachtens.

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