Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Saarland vom August 2015

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2015 im ersten Staatsexamen in Saarland. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

A stößt an einem November-Montag auf die Website des P. P betreibt eine online Partnervermittlung. A möchte eine Premium-Mitgliedschaft abschließen. A gibt seinen Namen und seine Emailadresse an. Weiterhin gibt er an, dass er an Frauen interessiert ist.
Im Folgenden muss er in einem leeren Kästchen ein Häkchen setzten „Ja ich habe die allgemeinen Nutzungsbedingungen gelesen und bin damit einverstanden“. A setzt das Häkchen und klickt auf den Button „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“.
Die AGB sind über einen Link abrufbar und können dauerhaft als Druckversion gespeichert werden.
Klausel 1: „Verpflichtung zur Partnervorschlagserbringung; 33 € im Monat, das Honorar für die ersten 3 Monate (99€) ist bei Vertragsschluss zu zahlen. Im Folgenden immer monatliche Beitragszahlung. Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate.“
Klausel 2: „Weiterhin wird ein umfassendes Persönlichkeitsgutachten erstellt, das für ein Premium-Mitglied keine zusätzlichen Kosten verursacht. Der Preis ist mit den bei Vertragsschluss unmittelbar zu zahlenden 99 € abgegolten. Dieses Persönlichkeitsprofil wird unverzüglich erstellt; Dabei handelt es sich um eine Ware, die nach den persönlichen Bedürfnissen des Kunden und seinen individuellen Eigenschaften erstellt wird.“
Sofort erhält er eine automatisch erstellte Bestellbestätigung, in der darauf hingewiesen wird, dass der Antrag geprüft wird. Am darauffolgenden Tag (Dienstag) erhält er eine Mail der P mit den Zugangsdaten und der Aufforderung die 99 Euro zu zahlen. A zahlt per Sofortüberweisung.
A loggt sich ein und füllt den Fragenbogen auf der Website des P aus. Kurz später erhält er das 40 seitige Gutachten, das überwiegend allgemeine Feststellungen und nur wenige Sätze bezüglich der individuellen Interessen des A enthält.
Knapp 2 Wochen später, bei seinem Montagseinkauf lernt er seine große Liebe kennen. Am nächsten Tag teilt er dem P mit (E-Mail), dass er mit dessen Leistungen nun nichts mehr zu tun haben möchte, die Dienste seien ohnehin unzulässige Kuppelei.
P meint er müsse weiter zahlen, man habe schließlich einen Vertrag geschlossen und außerdem habe A das Gutachten bereits erhalten.
Welche Rechtsbeziehungen bestehen zwischen A und P?
A möchte schon jetzt feststellen lassen, dass er abgesehen von dem Streit um die 99 Euro dem P nichts mehr weiter zahlen muss. Ist dies möglich?
Bearbeitervermerk: Von ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung ist auszugehen.

Abwandlung:
A lernt erst 8 Wochen später seine große Liebe kennen. Am nächsten Tag teilt er P mit, dass er nichts mehr von den Diensten wissen möchte. Die vierte Rate zahlt er nicht, auch nicht nachdem diese fällig geworden ist. P begehrt die Zahlung der vierten Rate, er droht A, sollte dieser nicht binnen 7 Tagen zahlen, werde er seinen Namen (A) auf einer Liste säumiger Schuldner im Internet veröffentlichen.
A möchte nicht zahlen und möchte sein Geld zurück. Außerdem möchte er gegen P vorgehen, damit dieser nicht seinen „guten Ruf“ schädigt.
Welche Ansprüche bestehen zwischen A und P?
Die Veröffentlichung steht binnen wenigen Tagen bevor, wie kann A sich gerichtlich wehren?

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