Dieser Fall beschäftigt sich mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vor dem Hintergrund von staatlich finanzierten Ausbildungen und vereinbarter Rückzahlungspflichten.
Die Lösung zu diesem Fall wird am 26.11.2018 zur Verfügung gestellt!
Den größten Lerneffekt erzielt Ihr, wenn Ihr erstmal versucht, den Fall durchzulösen, um dann mit der Lösung den Lernerfolg zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Fall 16 – Verwaltungstreue wird belohnt
F möchte nach erfolgreich abgelegter Abiturprüfung an der Fachhochschule B ein Studium der Vermessungstechnik aufnehmen. Da er sehr gute Noten vorweisen kann, von den Eltern jedoch nur eine geringe Unterstützung erhält, bewirbt er sich bei der Stadt D um ein Stipendium. Aufgrund der guten Qualifikation des F schließt die Stadt D nach Zustimmung der Rates mit F einen Vertrag, wonach dieser für das Studium der Vermessungstechnik eine vierjährige Förderung von 1.000,00 € monatlich erhält. Im Gegenzug verpflichtet sich F nach Beendigung des Studiums in den gehobenen Dienst der Stadt D als Vermessungsinspektorenanwärter einzutreten und mindestens 6 Jahre seinen Dienst zu versehen. Für den Fall, dass F diese Bedingungen nicht einhält, verpflichtet er sich, das Stipendium in voller Höhe zurückzuzahlen.
Nach erfolgreicher Beendigung des 4-jährigen Studiums tritt F dann auch in den Dienst der Stadt D ein. Bereits nach 3 Jahren erhält er jedoch aus der Wirtschaft ein Angebot, dem der nicht widerstehen kann und bittet um seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Stadt D kommt dieser Bitte nach, fordert jedoch gleichzeitig die Rückzahlung von 48.000 € innerhalb eines Monats. F verweigert die Rückzahlung mit der Begründung, dass der geschlossene Vertrag nicht wirksam sei. Daraufhin erhebt die Stadt D Klage vor dem VG. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?