Protokoll der mündlichen Prüfung zum 2. Staatsexamen – Rheinland-Pfalz im Mai 2016

Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Rheinland-Pfalz im Mai 2016. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsthemen: Zivilrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat 1 2 3
Vorpunkte 55 10 90
Aktenvortrag 9 12 12
Prüfungsgespräch 11 11 13
Wahlfach 9 12 12
Endnote 9 11 10
Endnote (1. Examen) 8

Zur Sache:

Prüfungsstoff:

Prüfungsthemen: Unterlassungsanspruch, Streitwertermittlung, Grundrechte

Paragraphen: §1004 BGB, §823 BGB, §3 ZPO, §5 GG, §2 GG

Prüfungsgespräch: hält Reihenfolge ein

 

Prüfungsgespräch:

A ist der Ex-Freund der B. Während ihrer Beziehung hat A von B Fotos angefertigt, die sich in 4 Kategorien einteilen lassen.

Fotos von gemeinsamen Erlebnissen

Fotos von B in Unterwäsche

Nacktbilder von B Sexbilder von B.

Die B weiß von den Bilder und hat mitbekommen, dass der A die Bilder der B Freunden gezeigt hat. Aber nur die der ersten Kategorie. Sie hat ihn aufgefordert, die Bilder herauszugeben, bzw. zu löschen. Das lehnt der A ab. Dieser ist beruflich Fotograf.

Zunächst ging es um die Streitwertermittlung und darum, wie dieser festgesetzt wird. Interesse der Klägerin und Festlegung durch den Richter. Hier Streitwert von 10.000€

Danach ging es um einen Unterlassungsanspruch und dessen Voraussetzungen. Danach ging es sehr schnell in die relevanten Grundrechte. War natürlich sehr überraschend mit Grundrechten arbeiten zu müssen, da es zunächst um die Definitionen der einzelnen Schutzbereiche ging. So z.B. die verschiedenen Begriffe der Kunstfreiheit. Aber auch die Berufsfreiheit des Fotografen und natürlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Abwägung der einzelnen Grundrechte. Dabei ging es natürlich um die Sphärentheorie.

Da der Fall einer BGH-Rechtsprechung entnommen war, ging es im Anschluss um den Rechtsweg, also Berufung und Revision, Nichtzulassung der Revision usw…

Da natürlich keiner von uns auf die Grundrechtsprüfung vorbereitet war, durfte jeder von munter durchforschen, was er noch zu den Schutzbereichen wusste. Aber insgesamt war die Benotung doch wohlwollend.

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