Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Brandenburg vom April 2015

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2015 im ersten Staatsexamen in Brandenburg. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Die Bundesregierung intendiert die Implementierung einer Besteuerung des Luftverkehrs, um den Haushalt zu konsolidieren und Anreize für umweltgerechtes Verhalten zu schaffen. Im Jahr 2010 wird daher das LuftVStG mit nachfolgendem Inhalt beschlossen:

1. Inlandsflüge sind steuerpflichtig

2. Die Steuerklassen werden in Kurz-, Mittel-, und Langstrecke unterteilt, deren Berechnung stets vom Flughafen Frankfurt am Main zum wichtigsten Flughafen des Ziellandes erfolgt.

3. Die Steuerhöhe beträgt pro Passagier bei Kurzstrecken 8€, bei Mittelstrecken 25€ und bei Langstrecken 45€.

4. Das Finanzministerium kann die Distanzklassen mittels Rechtsverordnung jährlich anpassen.

5. Unter das LuftVStG fallen keine militärischen und

medizinischen Flüge, sowie Fracht-, Privat-, und Transitflüge.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren stimmen 2 Bundesratsmitglieder des Bundeslandes A für und 2 gegen das Gesetz. Insgesamt stimmten 35 Mitglieder dafür und 34 dagegen.

Das Bundesland B zweifelt im Januar 2015 an der Kompetenz des Bundes gem. Art. 105 GG. Weiters hat es Bedenken hinsichtlich der Wahrung des Bestimmtheitsgebots der Verordnungsermächtigung, da die Steuerhöhe parlamentarisch festgelegt werden müsse. Überdies verstößen die Normen gegen den Gleichheitsgrundsatz, da Fracht-, Privat-, und Transitflüge nicht unter den Anwendungsbereich fallen. Überdies führe die Orientierung am Flughafen Frankfurt am Main zu einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz: Ein Flug nach New York mit 6000 Flugkilometern unterfällt demnach der höchsten Distanzklasse, während ein Flug nach Wladiwostok mit einer Entfernung von 8500 Kilometern in die niedrigste Klasse fällt, da der wichtigste Fluhaften -Moskau- lediglich 2000 km von Frankfurt am Main entfernt sei. Weiters sei der Eingriff in die Berufsfreiheit der Airlines und der Passagiere nicht zu rechtfertigen. Aus diesen Gründen möchte das Bundesland B die Verfassungsmäßigkeit der Norm vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.

Die Bundesregierung entgegegnet dem Vortrag des Bundeslandes, dass die Privilegierung der Transitflüge nötig sei, um die Wettbewerbsfähigkeit der Flughäfen zu schützen. Die Absurditäten seien als Ausnahmefälle hinzunehmen. Die Privilegierung der Fracht- und Privatflüge sei gerechtfertigt, da Passagierflüge massgeblich für die Umweltbelastungen wären.

Bearbeitervermerk: Hat der Antrag der Landesregierung B Erfolg?

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